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Immer wieder taucht die Frage auf, warum Straßen für die Gruppe der Motorradfahrer gesperrt werden.

Nach Paragraph 45 der StVO kann eine Behörde (Stadt, Landkreis) eine Straße aus verschiedenen Gründen beschränken oder verbieten. Hier sind Unfälle und Lärm zu erwähnen.

Fangen wir mal ganz vorne an.

Die Straße XY wird auf einmal von Motorradfahrern als reizvoll und anspruchsvoll entdeckt. Dies spricht sich herum und viele fahren dort, teilweise über dem Limit und verunglücken. Auf bestimmten Abschnitten der Strecke geschehen überproportional viele Unfälle.

Jetzt muss die Behörde tätig werden und eine Unfallkommission UK) bilden. Diese besteht in der Regel aus Vertretern der Stadt, des Landkreises, der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Diese „Fachleute “ überlegen sich dann Maßnahmen, um die Unfallzahlen zu senken.  Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote sind meist die ersten Entscheidungen.

Schilder stören nicht wirklich, und es kommt an den markanten Stellen weiterhin zu Unfällen. Wieder kommt die UK zusammen und berät.  Eventuell auch bauliche Maßnahmen.  Auch diese fruchten nicht,  und die Unfallzahlen bleiben hoch. Im letzten Schritt geben die Verantwortlichen auf und beschließen die Sperrung der Straße.

Eine Frist, wann eine Überprüfung der Maßnahme wieder stattfinden muss, gibt es nicht.

Dies ist der Grund, weshalb es viele Sperrungen schon Jahrzehnte gibt.

Eine Sperrung aus Lärmschutzgründen wäre auch möglich. Aber dafür muss ein teures Gutachten erstellt werden, das kaum zum Ziel führen dürfte.

Anfangs hat der BVDM e.V. nur eine Verwaltung der Sperrungen in Deutschland geleistet. Eine Liste zum Download, damit die Biker wussten, wo sie besser nicht fahren sollten.

Dies hat dem Bundesverband der Motorradfahrer nicht gereicht.  Die Interessenvertretung hat vor einigen Jahren begonnen, gegen die Sperrungen zu klagen und dies recht erfolgreich. Leider kommen fast jedes Jahr neue Streckensperrungen hinzu, so dass wir kaum dazu kommen die „alten “ Fälle abzuarbeiten.

Der Verband hat natürlich schon an weitergehende Klagen gedacht,  aber erstens ist das ein langwieriger Prozess, der nicht so einfach durchzuführen ist. Zweitens muss jede Sperrung für sich betrachtet werden, da es immer Einzelfallentscheidungen sind. Und drittens, verliert man vor dem Verfassungsgericht,  hat man alles verloren.

Seid euch sicher, der BVDM bleibt an dem Thema und den Klagen dran.