Am heutigen 4. Dezember 2019 bekamen wir ein kleines vorzeitiges Weihnachtsgeschenk in Form eines Urteils des VG Braunschweig.

Obwohl es als eine gefährliche Straße einzustufen sei, habe der Landkreis Wolfenbüttel nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die einer Sperrung vorangehen müssten!

Dies ist sinngemäß die Begründung für das Urteil zugunsten von Andreas H., der mit Hilfe des BVDM e.V. und dessen Anwalt, gegen die Sperrung geklagt hat.

Die Sperrung der K83 bei Werlaburgdorf ist damit Geschichte.

Leider musste der BVDM / Kläger den Eilantrag im Vorfeld wieder zurückziehen, da abzusehen war, das die Verhandlung erst am 4.12. stattfinden kann. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Sperrung quasi im Winterschlaf. Also keine Sperrung bis nächstes Jahr und somit keine Eilbedürftigkeit! Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sind an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, was sich wiederum in den Bearbeitungszeiten widerspiegelt.

Die Kläger, die beide nicht weit von der Strecke wohnen, werden jedenfalls im kommenden Jahr das Gespräch mit den jugendlichen Motorradfahrern an der Applauskurve suchen und versuchen durch Ansprache die Gefährlichkeit der Strecke zu verdeutlichen.

 

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