Der BVDM e.V. wurde nach dem Urteil (einstweilige Anordnung) gegen die Sperrung der Nordhelle mehrfach angeschrieben und angerufen. Immer wieder kamen zwei Fragen auf.

Gerechtigkeit

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Was maßt Ihr euch an, den Anwohnern so etwas anzutun.

Wir haben uns nichts angemaßt! Wir haben lediglich vom Grundrecht auf eine Entscheidung eines Gerichts Gebrauch gemacht. Diese Richterin hat sich die nötige Zeit genommen, um die verschiedenen Schriftsätze zu lesen und nach den bestehenden Gesetzen zu prüfen und abzuwägen. Heraus kam eine Anordnung, die besagt, dass der Beschluss der Kreisverwaltung nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sein müsste. Diese Gerichtsentscheidung hat nichts mit der Lobby der Motorradfahrer, als die der BVDM e.V. sich versteht, oder mit der Demonstration zu tun.

Jedes Gericht entscheidet für sich nach den Gesetzen und Regeln, es wird sich nicht durch 1500 Motorradfahrer beindrucken lassen, die zur Nordhelle gefahren sind.

Es ist vollkommen legitim, seine Ansprüche von einem Gericht prüfen zu lassen. Genauso legitim ist es, wenn nun die Kreisverwaltung Beschwerde gegen die Anordnung einlegt und eine neuere Prüfung verlangt.

 

Nächste Frage: Wisst Ihr eigentlich was Ihr da macht? Ihr tragt eine Mitschuld an den Vorgängen an der L707! Die L707 liegt in einem Naherholungsgebiet.

Ja, wir wissen was wir machen und sind uns auch der Tragweite mancher Aktion bewusst. Jedoch sind diese Klagen keine Einzelentscheidungen im Verband. Das wird vorher ausgiebig diskutiert.

Wieso tragen wir eine Mitschuld? Wir distanzieren uns schon immer von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an Regeln halten oder Gefährdungen (auch Lärm) provozieren. Es ist Aufgabe der Ordnungsbehörden solche Verkehrsteilnehmer zu erreichen und den Gerichten zuzuführen.

Die L707 liegt im Naherholungsgebiet. Richtig. Aus meiner persönlichen Sicht wiegt der Natur- und Umwelt-Schutz sehr hoch. Ich, Michael Wilczynski, hätte kein Problem damit, dieses schützenswerte Stück Natur für jeden Verkehr zu sperren und somit noch wertvoller zu machen.