Als ich den Artikel in der „freie-presse.net“ gelesen habe, musste ich erst einmal auf den Kalender schauen. Nein es ist noch nicht der 1. April! Angeblich sollen ab Januar 2020 alle Führerscheinneulinge für den Motorradführerschein automatisch verpflichtend Organspender sein. Natürlich haben wir sofort beim Gesundheitsministerium nachgefragt. Dort war davon nichts bekannt.
Bei der weiteren Recherche stellte sich dann heraus, dass es sich um Satire handeln soll.
Auch wir fallen also auf „Fake-News“ rein.
Positiv bleibt zu sagen, dass mit so einer Meldung die Wichtigkeit aber auch Brisanz dieses Themas deutlich wird.
Wir als Verband begrüßen es wenn Menschen einen Organspenderausweis besitzen und damit nach ihrem Tod anderen Menschen eine Chance auf ein „neues“ Leben geben.
Satire hin oder her, (die Bereitschaft zur) Organspende ist wichtig.
Mein Vorschlag:
Tritt der schlimmste Fall für einen Verkehrsteilnehmer ein und er seine Organe vorab per Organspenderausweis zur Verfügung gestellt hat, soll der schuldhafte Unfallverursacher die Kosten für Entnahme und Transport tragen müssen.
Ohne Wenn und Aber!
Und wenn ich dummerweise selbst der „schuldhafte Unfallverursacher“ bin?
Dann müssen meine Erben zahlen?
Werfe ich meinen Organspendeausweis jetzt besser weg?
Meine Erben stehen mir näher als fremde Organempfänger.
Ohne Wenn und Aber!
vor ca. 10 Jahren auf einer Motorradveranstaltung war neben uns ein Stand der DSO. Das ist die deutschlandweite Koordinierungsstelle für Organspenden. Auf meine Frage, ob wir Motorradfahrer so lukrative Organspender seien, wie man uns immer nachsagt, bekam ich zur Antwort:
„Eigentlich nicht. Wenn ein Mensch bei einem Motorradunfall tödlich verunglückt, sind ein großer Teil der Organe so beschädigt, dass sie für eine Transplantation nicht mehr zu gebrauchen sind.“
So viel zur Mär mit den rasenden Organspendern.