Tatort: 21354 Bleckede, K24 zwischen Alt Garge und Walmsburg.
Tatzeit: Mitte September 2019
Tatortbesichtigung am 22.09.2019 Mittags
Der BVDM e.V. begrüßt grundsätzlich, wenn Behörden sich für die Sicherheit einsetzen und vielleicht Maßnahmen ergreifen, die nicht ganz populär sind.
Der Landrat des Kreises Lüneburg, Manfred Nahrstedt, bzw. seine Behörde haben sich da etwas ganz besonderes einfallen lassen. Auf dem Streckenabschnitt der K24 gibt es eine 180° Kehre, die sicherlich nicht ganz ungefährlich ist. Jedoch sind dort schon einige Maßnahmen umgesetzt und auch vorbildlich.
Es wurde für den Bereich ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet. Es gibt keine Lei(d)tplanken, sondern einen Erdwall am kurvenäußeren Bereich. Es wurden rot-weiße Pfosten aus Kunststoff verbaut, die mit einem Knick / Feder Mechanismus ausgestattet sind. Alles sehr vorbildlich, da hat man sich richtig Mühe gegeben…. , und dann kam der Straßenplaner und hat die Verkehrsführung geändert. Im Verlauf der Kurve, nicht sonderlich gut einsehbar wird der Verkehr in den Gegenverkehr geschickt. Auch dazu einige Bilder.
Natürlich gibt man sich damit nicht zufrieden, da ist ja noch weiße Fahrbahnmarkierung in Form einer durchgezogenen Mittellinie in der Straßenmitte! Ganz einfach…… Malt man am besten mit Bitumen drüber und sorgt so für eine gehörige Portion Rutschfreude.
Natürlich findet das der Bundesverband der Motorradfahrer nicht sinnvoll. Deshalb werden wir Kontakt zum Landrat Manfred Nahrstedt aufnehmen und versuchen einen Rückbau hin zu bekommen.
Leider gab es gleich am ersten Tag schon einen Unfall, der wohl ohne Personenschaden ausging. Ein Trecker und ein Pkw sind da wohl zusammengestoßen.
Man könnte das auch als gefährlichen Eingiff in den Straßenverkehr werten.
Der dafür Verantwortliche hat ganz eindeutig einen an der Waffel.
Ja. Der Wortlaut des §315b StGB, Abs. (1) Nr. 2 ist einschlägig.
Ist das immer noch so? Mal abgesehen von den genannten Dingen ist das schlicht und ergreifend gegen die StVO . Auf beiden Seiten der Engstelle Zeichen 208 („Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren“)??? Sobald von beiden Seiten Verkehr kommt stehen die Autos dort bis in die Ewigkeit, da ja jeder dem Andren Vorrang gewähren muss 😀
Haben Eure bisherigen Bemühungen gegenüber dem LK Lüneburg denn inzwischen schon etwas ergeben?
Kleiner Hinweis: Landrat Manfred Nahrstedt (SPD) wurde am 01.11.2019 durch Jens Böther (CDU) abgelöst. Letzterer ist ortskundig; er war bis dahin hauptamtlicher Bürgermeister von Bleckede.
Ich habe kürzlich zufällig die Stelle mit dem Pkw passiert und halte den jetzigen Zustand für eine grobe Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und strafbar nach §315b Abs. (1) Nr. 2 StGB. (Der anderweitig in Mode gekommenen Übung, gleich auch noch einen bedingten Tötungsvorsatz draufzusatteln, möchte ich mich hier vorerst enthalten.)
Für eine endgültige Beurteilung wird man letztlich aber wohl nicht umhinkommen, auch das tatsächliche Unfallgeschehen vor vs. nach dem Eingriff näher zu betrachten. Habt Ihr schon mal versucht, dazu Näheres in Erfahrung zu bringen?
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ja leider nur Bundesbehörden zur Auskunft. Niedersachsen hat m.W. bis heute noch gar keines; es stellt deshalb zusammen mit Bayern und Sachsen das Schlusslicht des Transparenz-Rankings (siehe dazu transparenzranking.de, fragdenstaat.de … – mehr via Google).
Ich habe die Haarnadel mit Motorrad wie Pkw früher oft und liebend gern durchfahren. Die 30 waren aber schon immer ernstzunehmen, Schneiden mangels Einsehbarkeit lebensgefährlich.
Außerdem sind die dortigen Bäume offenbar wenig standfest; immer wieder mal liegt einer vor oder nach der Kurve quer über die Straße. (Ob dies immer natürlichen Ursachen wie z.B. Sturmschäden geschuldet ist, entzieht sich meiner Kenntnis.)
Jedenfalls wäre das Zeichen 274 („30“) vor grellgelbem Hintergrund, wenn nötig noch mit einem fetten Totenkopf drunter, mMn ebenso wirksam und weniger gefährlich als die künstlichen Hindernisse. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch hier zu wahren.
Nachtrag: Der Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder verzeichnet für den betreffenden Abschnitt der K24 folgende Meldungen:
2016: keine Unfälle mit Personenschaden
2017: 2 Unfälle mit Leichtverletzten:
– 1x Krad + Sonstige eingangs der 90°-Kurve ca. 200 m nördlich der Spitzkehre;
– 1x Krad in leichtem Bogen auf nahezu geradem Abschnitt 0,5 km nordwestlich der Spitzkehre (ca. 300 m westlich der og. 90°-Kurve).
2018: 1 Unfall mit Schwerverletzten:
– Krad auf geradem Abschnitt 0,8 km nordwestlich der Spitzkehre (nahe Einmündung Camping / Waldbad).
2019: Daten noch nicht verfügbar
2020: to be seen …