Die Klage gegen die Sperrung liegt erst einmal auf Eis.
Am 18 Januar 2007 tobte der Sturm Kyrill über Deutschland. Auch die Stadt Schmallenberg im Sauerland blieb nicht verschont. Rund um die Serpentinen der B236 brachen fast alle Bäume weg.
Im Jahr 2008 wurde die Straße dann grundsaniert.
Kurz danach gab es vermehrt Motorradunfälle. Wahrscheinlich ausgelöst durch den guten Fahrbahnbelag sowie die vermeintlich freie Sicht durch fehlende Bäume. Dies verleitete wohl einige der Fahrzeugführer über ihre Grenzen zu gehen.
In der Zeit von 2008 bis 2014 wurden insgesamt folgende Verkehrsunfälle registriert: 61 VU, davon 39 mit Beteiligung von Krädern. Dabei gab es zwei Tote (beides Kradfahrer), 23 Schwerverletzte (davon 21 Kradfahrer) und 21 Leichtverletzte (davon 14 Kradfahrer).
Schon um das Jahr 2010 kam das Wort Streckensperrung ins Gespräch. Damals konnte eine Sperrung durch das Zutun des BVDM verhindert werden. Geplante Aktionen „Kaffee statt Knöllchen“ wurden trotz Angebot nie realisiert.
Schon damals ging es vorrangig um Lärm durch Fahrzeuge.
Auch im Jahr 2017 gab es Versuche einer Sperrung. Die wurden aber scheinbar durch Straßen NRW verhindert.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte von Beginn an Zweifel angemeldet – Pressesprecher Oscar Santos erklärt jetzt die Gründe. „Unsere Auffassung ist, dass eine Sperrung dieser Straße gesetzlich nicht zulässig ist, weil es eine Teil-Abstufung der Bundesstraße wäre“, sagt er. „Eine solche klassifizierte Straße für bestimmte Verkehrsteilnehmer zu sperren ist grundsätzlich nicht zulässig.“
Im Sommer 2019 wurde dann die verkehrsbehördliche Anordnung „Sperrung der B236 für Motorräder“ ausgesprochen.
Eine Besonderheit hierbei, die Bundesstraße wird nur in eine Richtung (von Schmallenberg-Oberkirchen in Fahrtrichtung Albrechtsplatz) gesperrt!
Nun hat der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. ein Mitglied gefunden, der durch diese Sperrung an seiner Weiterfahrt gehindert wurde.
Auf Rückfrage hat uns die Stadt Schmallenberg mitgeteilt, dass noch nicht klar ist ob nächstes Jahr die Sperrung weitergeführt wird.
Sollte auch für das kommende Jahr eine Sperrung geplant werden, wird geklagt!
Gemeinsam mit diesem Mitglied werden wir dann versuchen die Streckensperrung auf dem Klageweg wieder für alle Verkehrsteilnehmer zu öffnen.
Links:
Eine Streckensperrung nur für Kradfahrer ist nach meiner Rechtsauffassung unzulässig und verletzt den Gleichheitsgrundsatz. Kradfaher zahlen ebenso KFZ Steuer und sind m.E. daher gleichsam berechtigt, alle Strassen ANGEMESSEN zu benutzten.
Ich finde die Sperrung einer Strecke vollkommen in Ordnung, wenn dort die Raser und zu lauten Motorräder keinen Zugang haben. Alle „normalen“ Nutzer sollten die Strecke nutzen dürfen. Als ehemaliger Sachverständiger habe ich auch kein Verständnis dafür, dass Motorräder ohne Reifenabdeckung und offenem Auspuff eine Palkette bekommen; denn diese Fahrzeuge fahren meines E. ohne Betriebserlaubnis. Meine Meinung: Motorradfahren ist Charaktersache!