Update weiter unten
In den letzten Tagen geisterten allerhand Gerüchte herum, ob Motorrad fahren in der aktuellen medizinischen Lage erlaubt sei.
Es braucht nicht differenziert werden zwischen Fahrten zur Arbeit/Einkauf und Fahrten zum Spaß oder Touren. Heute erhielten wir vom Innenministerium NRW die Aussage: Es gibt lediglich eine Kontaktsperre, also ist Motorradfahren genau wie Pkw-Nutzung erlaubt. Sollten jedoch mehr als zwei Menschen unterwegs sein, könnte es zu Problemen kommen. Beispielsweise beim pausieren. Mal eben mit 5-6 Bikern zusammenstehen, quatschen, Zigarette rauchen geht nicht. Hier gilt die allgemeine Regel nur zwei Personen zusammen!
Wir weisen explizit darauf hin, dass dies nur für NRW gilt, da wir von den anderen Ministerien noch keine Antwort haben.
Ob man denn nun unbedingt fahren sollte oder muss, ist eine Entscheidung des Einzelnen.
(Quelle Innenministerium NRW telefonisch)
Hier ein Video aus Baden-Würtemberg.
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Bayern:
Zu den Fragen rund um die Ausgangsbeschränkung gibt es umfangreiche FAQ der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/. Daraus können Sie entnehmen, dass das Vorliegen triftiger Gründe entscheidend ist. Reines Spazierenfahren mit dem Motorrad ohne triftige Gründe ist demnach nicht erlaubt. (Quelle: Innenministerium Bayern) 27.03.2020 18.40 Uhr)
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Saarland:
Guten Abend,
unsere Regel: Das Motorrad fahren ist erlaubt auch mit einer weiteren im Haushalt lebenden Person wie z.B. der/dem Lebenspartner/in.
Herzliche Grüße (Quelle: Staatskanzlei Saarbrücken)(27.03.2020 19.31 Uhr)
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Rheinland-Pfalz:
Sehr geehrter Herr Wilczynski, zu Ihrer Anfrage folgende Informationen:
Bewegung und Sport an der frischen Luft sind ausdrücklich nicht vom Kontaktverbot eingeschlossen, im Gegenteil: Draußen sein und sich an der frischen Luft bewegen ist sogar gewünscht. Alleine, ja – mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen oder einen Ausflug im machen, ja – zu dritt nicht.
Motorradausflüge sind nicht ausdrücklich verboten, allerdings sollte jeder gerade gründlich überlegen, ob solche Touren zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich zwingend notwendig sind. Generell sollen Kontakte zu anderen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Die Hygienebestimmungen und der Mindestabstand sind einzuhalten. Das wichtigste Ziel zur Zeit bleibt, die Ausbreitung des Virus zu bremsen und alles für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu tun.
Und man sollte bedenken, dass es keine Einkehrmöglichkeit gibt und Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht gestattet sind
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag (Quelle: MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
RHEINLAND-PFALZ)(28.03.2020 10.51 Uhr)
Baden-Würtemberg
Sehr geehrter Herr Wilczynski,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aktuell sind Fahrten mit bis zu zwei Personen mit einem Fahrzeug auch ohne Legitimation innerhalb von Deutschland zulässig. Einer Motorradausfahrt spricht also nichts entgegen, jedoch ist aufgrund des vorgeschriebenen Mindestabstandes von mindestens 1,5 Meter kein Sozius auf dem Motorrad mitzuführen.
Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!
(Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg)(30.03.2020 09.22 Uhr)
Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Wilczynski,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um die Ansteckungsrisiken zu minimieren und Infektionsketten zu unterbrechen, ist es entsprechend der „Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ untersagt, Reisen aus touristischem Anlass und zu Freizeitzwecken in und nach Sachsen-Anhalt zu unternehmen.
Die Einhaltung der Regelungen wird stichprobenartig im Land und an den Landesgrenzen kontrolliert.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelungen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt)(30.03.2020 10.32 Uhr)
Mecklenburg-Vorpommern
Laut telefonischer Auskunft dürfen die Menschen in M-V mit dem Motorrad Ausflüge machen. Eine Einreise nach M-V ist derzeit mit dem Pkw oder Motorrad nicht erlaubt. Es dürfen der Fahrer und sein Partner auf einem Fahrzeug fahren. Bei Pausen dürfen nur 2 Menschen zusammen stehen. Mindestabstände sind einzuhalten.
(Quelle: Innenministerium Mecklenbur – Vorpommern (telefonisch))( 31.03.2020 18.56Uhr)
Hier gibts Infos zu den Bestimmungen
Hamburg
Sehr geehrter Herr Wilczynski,
für die Rechtslage in Hamburg ist allein das hamburgische Landesrecht maßgeblich. Die Bewertung des Anliegens bemisst sich nach der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg durch vorübergehende Kontaktbeschränkungen vom 22. März 2020, die unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden kann: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/13746326/2020-03-22-voruebergehende-kontaktbeschraenkungen/.
Nach Ziffer 3 dieser Allgemeinverfügung ist der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet ist, die in derselben Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben, oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt.
Nach Maßgabe dieser Bestimmungen ist auch eine Fahrt mit dem Motorrad alleine bzw. mit dem Lebenspartner zulässig.
(Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport)(01.04.2020 17.17 Uhr)
Berlin
Sehr geehrter Herr Wilczynski,
in Berlin gilt die folgende Regelung (Stand: 02. April 2020, 10:26 Uhr):
„ Die Fahrt mit dem Motorrad alleine oder mit einer im Hausstand lebenden Person oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner von Ort A nach B aus einem triftigen Grund nach § 14 Absatz 2,3 SARS-CoV-2-EindmaßnV ist zulässig Da eine reine Vergnügungsfahrt keinen triftigen Grund im Sinne des § 14 Absatz 2,3 SARS-CoV-2-EindmaßnV darstellt, ist diese aktuell nicht zulässig.“
Ich hoffe Ihnen in dieser Sache weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Bleiben Sie gesund.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
– Krisenstab –
Ich werde heut noch Opa . Und deshalb dreh ich morgen eine Freudenrunde ,gemütlich ,hinterm Visier grinsend . Kann mein Enkelkind ja nicht sehen.
Die Rennleitung aus der Oberpfalz sagt zum Fahren in Bayern NEIN – eigentlich ist Sport im freien ja erlaubt, und es heißt nicht umsonst Motorsport 🧐 man muss nicht fahren, schon schön, wenn man könnte…
Schach ist auch Sport. 😉
den kopf frei bekommen , die gedanken freien Lauf lassen Energie tanken, Ablenkung kurz mal von dieser surrealen Gefühls- und Emotionsebene entfliehen , jep ein paar gemütliche km bei offenem Visier auf meiner TWIN und dann geht es mir wieder gut. gedanken eines AfricaTwin AS 1100 Fahrers. aus. Nordrhein Westfalen !
Was muss denn da angefragt werden?
Einfach mal die Verordnung des jeweiligen Landes lesen! Und nicht irgendwelche dreimalklugen Internetseiten.
Bayern hat es recht simpel:
Dort soll man in jedem Fall zu Hause bleiben, außer man hat einen triftigen (dort angeführten) Grund.
Motorradfahren zählt nach deren Auslegung nicht zum Sport und ist damit verboten.
NRW und RLP haben solch eine Regelung einfach nicht.
Dort ist „rausgehen“ grundsätzlich erlaubt, solange es nur eine weitere Person (bzw. Haushalt) ist.
So einfach ist das.
Verordnung lesen, verstehen, anwenden.
Was sich da manche (andere) Motorradseiten für einen Stuss rausnehmen und irgendwas interpretieren, was so einfach nicht geregelt ist, ist wirklich unerhört.
Was machen wir mit den gelben Trikos oder trenierenden Fahradfahrern die bei der Ausgagssperre in der Tempo 30 Zone mit 50 üben und wie üblich vergessen das alle Steuerzahler mitgeholfen haben das Fahrradwege gebaut bzw aufgemalt wurden ???
Aber Bayern ist das Motorrad fahren jetzt Verboten oder wie muss man das jetzt verstehen
Nein, Bayern ist nicht Verboten, aber das Motorradfahren in Bayern ist verboten. Verboten ist auch, am Ende eines Fragesatzes diesen nicht entsprechend zu kennzeichnen. Das muss man beides so verstehen.
ich finde man sollte Motorrad fahren dürfen. Rollschufaher INLINESKYTER DÜRFEN FAHREN MOTORRAD FAHRER ABER NICHT ELEKTROFAHRÄDER DÜRFEN FAHREN RADFAHRER DÜRFEN FAHREN: DAS IST GEGENÜBER DENN MOTORRAD FAHRER NICHT FAIR:
Mein Mann und ich haben uns gegen das Fahren entschieden. Fahren an sich ist nicht das Problem. Aber wenn man daran denkt wieviel Prozent der Motorradunfälle durch Autofahrer verursacht werden … Im Moment wollen wir den Coronapatienten einfach kein Bett im Krankenhaus wegnehmen.
Genau durch Autofahrer verursacht.
Das ich nicht lache…
Kurven schneiden, zu schnell fahren usw. aber die anderen sind Schuld.
Ja diese eingedosten sollen Platz machen.
Ich habe soeben die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt gelesen und mich gefragt, wer einen solche Unsinn dort verzapft…aber vielleicht sehe ich da ja auch etwas falsch…?
Unter § 3 „Beherbergungsbetriebe und Tourismus“ heißt es in Absatz 2 der entsprechen Verordnung
„Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Untersagt werden ferner Reisebusreisen.“
Da steht nichts von individuellen Reisen/Fahrten im Land durch dessen Bewohner.
Wenn ein Punkt interessant wäre, dann
heißt es in §18 „Vorübergehende Kontaktbeschrankungen“
Punkt (3) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere:…
und dabei unter Punkt 10.
„Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.“
Somit ist die Aussage aus Sachsen-Anhalt wohl eher unkorrekt, dazu noch die mit Abstand schwammigste Aussage aller genannten Bundesländer, denn ich gehe davon aus, dass die Fragestellung in Bezug auf das Motorradfahren eindeutig war.
Ein Verbot des Motorradfahrens lässt sich jedenfalls für mich nicht erkennen.
Dabei unbenannt bleibt der Appell, sich vielleicht doch zu überlegen, ob und wie der Biker sein Mopped über die Straßen des Landes bewegt.
Dass ich nicht… http://www.das-dass.de
Und ja, Autofahrer sind schuld, wenn diese sich nicht verkehrsgerecht und rücksichtsvoll verhalten.
Dasselbe würde übrigens auch für Fußgänger, Radfahrer oder Führer von Fahrzeugen aller Art im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten.
Aber Deutsche wollen ja gerne Schubladen füllen, damit es nicht zu kompliziert wird.
Hallo mal alle…Meine Frau und ich sehen das genau soo!! Zumal ich 2018 wegen eines unverschuldeten Unfalls 5 Wochen auf Intensiv lag! !
Warten wir einfach ab und hoffen daswir bald wieder unbeschwert fahren können….
Lg Reinhard
Ich denke nicht wenn man jetzt alleine eine kleine Runde drehen will und sich normal aufführt auf der strasse das da irgendjemand was sagen wird, denke auch nicht in Bayern, es gibt natürlich jetzt die Rambos die meinen freie Strecke freie fahrt, jetzt kann ich fahren wie ein blöder, solche sind nicht erwünscht, aber sollche sind ja auch in nicht Corona zeiten nicht erwünscht.
Hallo zusammen . Ich komme aus Bayern wo jetzt das Motorradfahren nur noch zum Einkaufen, Arztbesuchen usw. erlaubt ist.
Ich finde es diskriminierend, das eine Gruppe motorisierter Verkehrsteilnehmer, an der aktiven Teilnahme im Straßenverkehr ausgeschlossen wird. Mit der Begründung das“ verunfallte Motorradfahrer Intensivbetten blockieren.“
Diese Aussage ist an sich schon eine Beleidigund und Diskriminierung aller Motorradler, die unverschuldet auf der Intensivstation landen.
Es werden auch Autofahrer aus Ihren Blechkisten geschnitten, ebenso landen immer häufiger Fahrrad-und Pedelecfahrer auf Intensivstationen ,denen aber Ausfahrten nach wie vor erlaubt sind.
Motorradfahrern unsoziales Verhalten vorzuwerfen, finde ich unverschämt..
Ich finde es auch schlimm was zur Zeit abläuft, umso wichtiger erscheint mir, ist es dann, die wenigen Dinge die einem noch bleiben zur Freizeitgestaltung, zu fördern und nicht zu verbieten.
Ganz Deiner Meinung !!! Ich lebe zum „Bikerglück“ in NRW und werde morgen mit Ehefrau und Töchterchen (alle eigene Bikes) einen Ausflug ins Blaue machen bei, wie immer, vorsichtiger und umsichtiger Fahrweise. Unsere Gedanken sind auf jeden Fall bei „Rol“ und allen anderen vernünftigen Motorradfahrern, die es leider jetzt nicht dürfen.
Also ich komme aus dem Raum Dortmund und habe heute in der Zeitung gelesen das der Ostwall in Dortmund der immer wieder als Rennstrecke für Blechdosenfahrern mit ihren aufgemotzten Kübeln missbraucht wird mit BetonKlötzen von drei auf eine Spur verengt wird
Da frag ich mich wo die Idioten sitzen.
Guten Tag
Ich weiß das ich mit Sicherheit spätestens zum 23 04. wieder auf dem Bock sitze. Den da beginnt der Ramadan da wird bekannterweise mit Familien und Verwandten zusammen gegessen und gefeiert , da bin ich mal gespannt wie man da ein Kontaktverbot durchsetzen will. Sollte mich jemand kontrollieren, wenn ich alleine unterwegs bin und somit niemanden gefährde ( habe auch nach 40 Jahren Mopedfahren nicht vor zu crashen), werde ich danach fragen Warum das eine geht, und das andere nicht.
Schöne Grüße aus Bayern.
Wie sieht es ab heute in Baden württemberg aus? Ich würde gerne am Sonntag einen Ausfahrt machen. Die Polizei reutlingen postet auf Facebook das es möglich ist, der ADAC sagt es ist verboten.
Wie ist es eigentlich (in NRW) wenn man zu dritt eine Tour macht und bei einer Pause den Abstand von 2 Meter untereinander einhält ?
Ich wohne in NRW und werde das schöne Wetter nutzen um die eine oder andere Runde zu drehen. Aus dem Alter wo man rast oder sich wie ein Irrer in die Kurve legt bin ich eh heraus. Einfach nur gemütlich und umsichtig fahren macht genau soviel Spaß. Außer dem Moped fahre ich auch noch einen Oldtimer Porsche und da rase ich auch nicht obwohl ich es könnte.
Und was ist mit den Cabrio Fahrern?
Wir sind ja froh, dass wir überhaupt ein paar Kilometer fahren dürfen. Trotz neuer Maschine haben wir uns bis heute zurückgehalten. Wir wünschen allzeit gute Fahrt. VG Nina & Thorsten