Update weiter unten

 

In den letzten Tagen geisterten allerhand Gerüchte herum, ob Motorrad fahren in der aktuellen medizinischen Lage erlaubt sei.

Es braucht nicht differenziert werden zwischen Fahrten zur Arbeit/Einkauf und Fahrten zum Spaß oder Touren. Heute erhielten wir vom Innenministerium NRW die Aussage: Es gibt lediglich eine Kontaktsperre, also ist Motorradfahren genau wie Pkw-Nutzung erlaubt. Sollten jedoch mehr als zwei Menschen unterwegs sein, könnte es zu Problemen kommen. Beispielsweise beim pausieren. Mal eben mit 5-6 Bikern zusammenstehen, quatschen, Zigarette rauchen geht nicht. Hier gilt die allgemeine Regel nur zwei Personen zusammen!

Wir weisen explizit darauf hin, dass dies nur für NRW gilt, da wir von den anderen Ministerien noch keine Antwort haben.

 

Ob man denn nun unbedingt fahren sollte oder muss, ist eine Entscheidung des Einzelnen.

(Quelle Innenministerium NRW telefonisch)

 

Hier ein Video aus Baden-Würtemberg.

——————————————————————————————————————

Bayern:

Zu den Fragen rund um die Ausgangsbeschränkung gibt es umfangreiche FAQ der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/. Daraus können Sie entnehmen, dass das Vorliegen triftiger Gründe entscheidend ist. Reines Spazierenfahren mit dem Motorrad ohne triftige Gründe ist demnach nicht erlaubt. (Quelle: Innenministerium Bayern) 27.03.2020 18.40 Uhr)

——————————————————————————————————————

Saarland:

Guten Abend,

unsere Regel: Das Motorrad fahren ist erlaubt auch mit einer weiteren im Haushalt lebenden Person wie z.B. der/dem Lebenspartner/in.

Herzliche Grüße (Quelle: Staatskanzlei Saarbrücken)(27.03.2020 19.31 Uhr)

———————————————————————————————————————–

Rheinland-Pfalz:

Sehr geehrter Herr Wilczynski, zu Ihrer Anfrage folgende Informationen:

Bewegung und Sport an der frischen Luft sind ausdrücklich nicht vom Kontaktverbot eingeschlossen, im Gegenteil: Draußen sein und sich an der frischen Luft bewegen ist sogar gewünscht. Alleine, ja – mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen oder einen Ausflug im machen, ja – zu dritt nicht.

Motorradausflüge sind nicht ausdrücklich verboten, allerdings sollte jeder gerade gründlich überlegen, ob solche Touren zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich zwingend notwendig sind. Generell sollen Kontakte zu anderen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Die Hygienebestimmungen und der Mindestabstand sind einzuhalten. Das wichtigste Ziel zur Zeit bleibt, die Ausbreitung des Virus zu bremsen und alles für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu tun.

Und man sollte bedenken, dass es keine Einkehrmöglichkeit gibt und Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht gestattet sind

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag  (Quelle: MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
RHEINLAND-PFALZ)(28.03.2020 10.51 Uhr)


Baden-Würtemberg

Sehr geehrter Herr Wilczynski,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aktuell sind Fahrten mit bis zu zwei Personen mit einem Fahrzeug auch ohne Legitimation innerhalb von Deutschland zulässig. Einer Motorradausfahrt spricht also nichts entgegen, jedoch ist aufgrund des vorgeschriebenen Mindestabstandes von mindestens 1,5 Meter kein Sozius auf dem Motorrad mitzuführen.

Viele Grüße – und bleiben Sie gesund!

(Quelle:  Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg)(30.03.2020 09.22 Uhr)


Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr Wilczynski,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um die Ansteckungsrisiken zu minimieren und Infektionsketten zu unterbrechen, ist es entsprechend der „Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ untersagt, Reisen aus touristischem Anlass und zu Freizeitzwecken in und nach Sachsen-Anhalt zu unternehmen.

Die Einhaltung der Regelungen wird stichprobenartig im Land und an den Landesgrenzen kontrolliert.

Wir bitten um Verständnis für diese Regelungen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt)(30.03.2020 10.32 Uhr)


Mecklenburg-Vorpommern

Laut telefonischer Auskunft dürfen die Menschen in M-V mit dem Motorrad Ausflüge machen. Eine Einreise nach M-V ist derzeit mit dem Pkw oder Motorrad nicht erlaubt. Es dürfen der Fahrer und sein Partner auf einem Fahrzeug fahren. Bei Pausen dürfen nur 2 Menschen zusammen stehen. Mindestabstände sind einzuhalten.

(Quelle: Innenministerium Mecklenbur – Vorpommern (telefonisch))( 31.03.2020 18.56Uhr)

Hier gibts Infos zu den Bestimmungen


Hamburg

Sehr geehrter Herr Wilczynski,

für die Rechtslage in Hamburg ist allein das hamburgische Landesrecht maßgeblich. Die Bewertung des Anliegens bemisst sich nach der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg durch vorübergehende Kontaktbeschränkungen vom 22. März 2020, die unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden kann: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/13746326/2020-03-22-voruebergehende-kontaktbeschraenkungen/.

Nach Ziffer 3 dieser Allgemeinverfügung ist der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet ist, die in derselben Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben, oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt.

Nach Maßgabe dieser Bestimmungen ist auch eine Fahrt mit dem Motorrad alleine bzw. mit dem Lebenspartner zulässig.

(Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport)(01.04.2020 17.17 Uhr)


Berlin

Sehr geehrter Herr Wilczynski,

in Berlin gilt die folgende Regelung (Stand: 02. April 2020, 10:26 Uhr):

„ Die Fahrt mit dem Motorrad alleine oder mit einer im Hausstand lebenden Person oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner von Ort A nach B aus einem triftigen Grund nach § 14 Absatz 2,3 SARS-CoV-2-EindmaßnV ist zulässig Da eine reine Vergnügungsfahrt keinen triftigen Grund im Sinne des § 14 Absatz 2,3 SARS-CoV-2-EindmaßnV darstellt, ist diese aktuell nicht zulässig.“

Ich hoffe Ihnen in dieser Sache weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Bleiben Sie gesund.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

– Krisenstab –