Streckensperrung in Hennickendorf unzulässig!

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat unserer Klägerin in der ersten Instanz Recht gegeben und die Streckensperrung in Hennickendorf für unzulässig erklärt.
Gegen diesen Beschluss hatte der Landkreis Teltow- Fläming Beschwerde eingelegt!
Jetzt hat das OVG Berlin-Brandenburg die Beschwerde zurückgewiesen und ist sogar inhaltlich auf das erste Urtel eingegangen.
In einigen Gruppen wird aktuell geschrieben, dass damit alles vom Tisch ist und dies eine endgültige Entscheidung ist.
Dem ist wohl nicht so!
Es ist richtig, dass dieses OVG Urteil nicht anfechtbar ist.
Jedoch kann der Landkreis weitermachen und eine ordentliche Hauptverhandlung des VG Potsdam anstreben.
Aus juristischer Sicht ist dies unwahrscheinlich, aber nicht undenkbar. So werden wir wohl noch einige Tage abwarten müssen, wie sich die Angelegenheit entwickelt.