Der Verwaltungs-gerichtshof hat entschieden, dass die Sperrung am Würgauer Berg rechtens ist.
Jetzt möchte ich versuchen, die Beweggründe zu erklären.

Der Würgauer Berg bleibt gesperrt!
Da es sich um eine Testphase einer Sperrung handelt, sieht das Gericht dies als mildes Mittel an. Nach Auswertung des Testzeitraums wird durch die Verwaltungsbehörde entschieden, ob und wie es weitergeht. Wahrscheinlich wird die Sperrung auf unabsehbare Zeit weiterbestehen.
Verständlich ist die Entscheidung aus meiner Sicht nicht!
Natürlich wird sich die Sperrung der Bundesstraße für Motorradfahrer/innen positiv auf die Unfallzahlen auswirken. In dem Fall wird das Landratsamt eine weitere Sperrung beschließen und durchsetzen.
Wenn ich durch Zwangsmaßnahmen keinen Geschlechtsverkehr mehr haben kann/ darf, werden auch keine Kinder mehr geboren!
Hier werden mit dem Instrument der Testphase die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgehebelt.
Dort steht ganz klar geregelt, dass vor einer Sperrung erst die milderen Mittel (Tempobegrenzung, bauliche Maßnahmen, Kontrollen) ausgeschöpft werden müssen. Die Behörde beabsichtigt meiner Einschätzung nach, Zeit und Geld mit dieser Testphase zu sparen. Personalintensive Geschwindigkeitskontrollen sind nicht mehr nötig, bauliche Maßnahmen die alle Verkehrsteilnehmer treffen könnten sind nicht nötig und ein generelles Tempolimit muss auch nicht ausgesprochen werden.
Was bleiben wird, ist die Sperrung!

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