Wieder haben wir Motorradfahrer Recht bekommen!
Am Mittwoch Mittag (30.09.2020) informierte uns unser Anwalt S. Hoffmann, dass das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde des Kreises „Ortenaukreis“ nicht stattgegeben hat. Somit ist das erste Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg rechtskräftig. Natürlich könnte die Behörde nun erklären, dass nur Frau M. als Klägerin dort jederzeit fahren dürfe. In diesem Fall werden sicherlich noch weitere Motorradfahrer mit und ohne Hilfe des bvdm e.V. gegen die Sperrung klagen.
Dies könnte den Landkreis teuer zu stehen kommen.
Der erste Mensch aus unseren Reihen hat sich schon gemeldet, um auch zu klagen.
Wir hoffen, dass die Schilder noch bis Mitte kommender Woche abgebaut werden. Bei weiteren Fragen könnt ihr euch natürlich gene an Michael Wilczynski wenden.
Wieder erfolgreich! Glückwunsch!!
Auch Gratulation. Ich fahre die Strecke auch nicht oft, fand es aber auch diskriminierend. Ich habe auch mal die Polizei in Achern angeschrieben. Habe folgende Antwort erhalten:
die Beschilderung bleibt nach einem Beschluss des Landratsamtes Ortenaukreises bestehen.
Eine Befahrung mit Motorrädern ist aber erlaubt und wird bis zu einer weiteren Entscheidung auch nicht sanktioniert.
Noch eine unfallfreie Restsaison
Christian
Auch von mir Gratulation, zum rechtskräftigen Urteil!
Falls die Schilder auf Anordnung des Landratsamtes nicht abgebaut werden, dann wäre das schon ein starkes Stück.
Die Polizeibehörde vertritt Recht und Gesetz. Wenn nun das Gericht festgestellt hat, dass die Schilder widerrechtlich aufgestellt wurden und die Anordnung erfolgt, die Schilder bleiben trotzdem stehen, dann ist das Rechtsbeugung.
Das „Landratsamt“ entscheidet ja nicht selbst, sondern es ist eine bestimmte, vermutlich leitende, Person. Da interessiiert mich brennend, wer das konkret angeordnet hat. Diese Person scheint am völlig falschen Platz zu sitzen, um Recht und Ordnung zu vertreten.
Auch Gratulation.
Benutze die Strecke auch zur Durchfahrt, nicht zum trainieren, so wie oft geschrieben wird. Hoffe das die Leute, die wirklich stören, nun vernünftig sich auf der Strecke bewegen. Wir sitzen alle im gleichen Boot, wenn es um Streckensperrungen geht.
Grüssle
Hallo,
auch von mir Gratulation, zum rechtskräftigen Urteil!
Ich möchte mich der Aussage der beiden Vorrednern Hr. Büchele und Bauer uneingeschränkt anschließen.
Mfg.
Gratulation.
Hat sich in Bezug der beseitigung von der Beschilderung etwas getan .
Wird dazu Unterstützung benötigt.
Schön und Danke!
Auch wenn ich dort nicht unterwegs bin, zahle ich dafür gerne meinen Mitgliedsbeitrag.
Viele Grüße
Tom
Hallo zusammen,
die Schilder die das Motorradfahren an Wochenenden und Feiertagen verbieten stehen immer noch.
Die örtliche Presse hat darüber berichtet, dass sich daran auch nichts ändern wird.
Ist das Urteil jetzt tatsächlich rechtskräftig ?
Ist das Urteil so wachsweich formuliert, dass sich beide Parteien als Sieger fühlen können ?
Was plant der BVDM an weiteren Schritten in dieser Angelegenheit ?
Gerade auf einen Artikel in der FAZ gestoßen, der ein Gerichtsurteil gegen Debitel behsndelt, die Kunden mit unlauteren Mitteln von der Kündigung abhalten wollen.
Das fände ich ja mal eine nette Perspektive für den Bürgermeister oder den verantwortlichen Amtsleiter, die sich vorsätzlich und wiederholt gegen geltentes Recht stellen und Gerichtsurteile missachten: „…unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführer…“
Kann man die nicht daraufhin verklagen, anzeigen oder abmahnen?
https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/urteil-am-landgericht-kiel-zu-mobilcom-debitel-17022107.html
Weiterhin viel Erfolg!