Wieder haben wir Motorradfahrer Recht bekommen!

Am Mittwoch Mittag (30.09.2020) informierte uns unser Anwalt S. Hoffmann, dass das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde des Kreises „Ortenaukreis“ nicht stattgegeben hat. Somit ist das erste Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg rechtskräftig. Natürlich könnte die Behörde nun erklären, dass nur Frau M. als Klägerin dort jederzeit fahren dürfe. In diesem Fall werden sicherlich noch weitere Motorradfahrer mit und ohne Hilfe des bvdm e.V. gegen die Sperrung klagen.

Dies könnte den Landkreis teuer zu stehen kommen.

Der erste Mensch aus unseren Reihen hat sich schon gemeldet, um auch zu klagen.

Wir hoffen, dass die Schilder noch bis Mitte kommender Woche abgebaut werden. Bei weiteren Fragen könnt ihr euch natürlich gene an Michael Wilczynski wenden.