Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass wer eine andere Reifengröße fahren möchte, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss.

Mehr Aufwand ohne Nutzen

Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.

Der BVDM hält diese neue Regelung für unnötig im Sinne der Verkehrssicherheit und fordert die Beibehaltung der aktuellen Regelungen.

Der Kritik der Verbände IVM, WDK und BRV schließen wir uns an. Der derzeitige Aufwand, den Reifenhersteller betreiben, um die Sicherheit verschiedener Rad-/Reifenkombinationen sicherzustellen, trägt seit vielen Jahrzehnten zur Verkehrssicherheit bei. Als Verbraucherschutzorganisation ist es uns besonders wichtig zu betonen, das eine Änderung der bestehenden Regelung keineswegs mit einer Verringerung des Aufwands für die Hersteller einher ginge und damit die Kosten für die zusätzliche Eintragung nur weiter zu Lasten bei Fahrzeughalter gehen würden.
Link zu „Bike und Business“ zur Info

Es gibt eine Vielzahl von eingetragenen Reifengrößen, besonders bei älteren Motorrädern, die in diesen Dimensionsbezeichnungen nicht mehr produziert werden. Diese werden, teilweise seit Jahrzehnten, mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Reifendimensionen bewegt ohne dass es Sicherheitsprobleme gab. Die neue Regelung verursacht für die Nutzer dieser Fahrzeuge unnötige und nicht gerechtfertigte Kosten ohne eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.

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