Das Jahr 2022 wird auch in politischer Hinsicht ein spannendes Jahr. Immerhin finden in 2022 vier Landtagswahlen statt. Bereits am 27. März wird der Landtag im Saarland neu gewählt. Der Bürger, also auch wir Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen, haben die Chance, die Weichen neu zu stellen. Sicher, die Verkehrspolitik und speziell die Gesetze, welche das Motorradfahren wesentlich beeinflussen, sind in dem großen „Blumenstrauß der Themen“ nur eine „Blume“ unter vielen. Aber es ist sich gut zu wissen, welche Haltung der Politik in Bezug auf unsere Art der individuellen und freien Mobilität einnimmt.
Landtagswahlen haben auch für uns Motorradfahrer eine besondere Bedeutung: Denn über den Bundesrat nehmen die Bundesländer bedeutsamen Einfluss auf die straßenverkehrspolitische Gesetzgebung der Bundesregierung. Ein gutes Beispiel war die für uns hochgefährliche Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen in 2020, mit welchem Nordrhein-Westfalen den Bundesratsbeschluß „Drucksache 125/20“ provoziert hatte. Der Bundesrat hatte in 2020 die Bundesregierung aufgefordert „Sonn- und Feiertags-Fahrverbote“ speziell für Motorräder gesetzlich zu ermöglichen.
Zitat Bundesrat Drucksache 125/20, Artikel 7: „Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen an[1]zupassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken wie beispielsweise Elektroantrieb sollten von möglichen Verkehrsverboten ausgenommen werden“. Zitat Ende.
Wir können von Glück sagen, dass der damalige Verkehrsminister sich geweigert hatte, diesen Bundesratsbeschluß in Form einer Gesetzesvorlage in den Bundestag ein zu bringen. Der BVDM war in 2020 unter anderem gegen diesen Beschluss als Lobbyverband bei den Bundestagsfraktionen vorstellig geworden.
Wenn Sie als Motoradfahrer wissen wollen, was Sie in der kommenden Legislaturperiode von Ihrer Landesregierung erwartet, dann sollten Sie die Antworten der Politik auf die Fragen des BVDM e.V. lesen.
Fünf „Wahlprüfsteine“ haben wir den Spitzenkandidaten der Parteien im Saarland vorgelegt. (In den anderen Bundesländern werden wir analog verfahren). Themen, die uns in der Verkehrspolitik „auf den Nägeln brennen“. Fragen zu:
- Ressourcen für Prävention und Verhinderung von Schalldämpfer-Manipulation & Raserei.
- Streckensperrungen nur für Motorräder.
- Tempolimits nur für Motorräder.
- Fahrverbote für Motorräder die bestimmte Lärmgrenzen überschreiten (z.B.: Standgeräusch grösser 95db, am Beispiel Tirol).
- Förderung auch von E-Motorrädern, E-Rollern, E-Scooter analog den PKW.
- Wahlprüfsteine als Entscheidungshilfe für Motorradfahrer.
Die Fragen an die Politiker und die Antworten veröffentlichen wir etwa vier Wochen vor der Wahl auf der Web-Seite des BVDM. Gegliedert nach den jeweiligen Wahlen in 2022, finden Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen eine Übersicht der Antworten und sie haben die Möglichkeit die Antworten der Politiker im Original nach zu lesen.
„Wir können von Glück sagen, dass der damalige Verkehrsminister sich geweigert hatte, diesen Bundesratsbeschluß in Form einer Gesetzesvorlage in den Bundestag ein zu bringen.“ – Wer ist „wir“?
Für eine objektivere Meinungsbildung als die Stimmungsmache von Herrn Mohr hier der Link zum Bundesratsbeschluss, der sich ausdrücklich um einen Interessenausgleich bemüht:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0101-0200/125-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Dass der damalige Bundesverkehrsminitser das Ansinnen seiner Länderkollgen missachtet, hält nicht jeder für einen Glücksfall (wie auch den ganzen Scheuer nicht). Denn es ist so unter Missachtung demokratischer Regeln ein selbst vom bvdm beschriebener Reformprozess nicht angegangen worden, was zur Folge hat, dass überholte Regeln weiterbestehen und alte Konflikte noch immer schwelen. Wer sich darüber freuen kann? Demokrat/innen jedenfalls nicht.
Peter und Yan zitieren einen Antrag des Landes NRW an den Bundesrat vom 10.03.2020. Dieser Antrag ist NIE vom Bundesrat beschlossen worden, folglich ist er KEIN Bundesratsbeschluß, wie Peter und Yan schreiben. Hätte Peter und Yan das Dokument auf welches sie verlinken, auch nur richtig gelesen, dann hätten sie gelesen, dass dieses Dokument ein ANTRAG ist. Steht dort deutlich geschrieben. Dieser Antrag ging erst in den Verkehrsausschuss des Bundesrates. Dort wurde er verschärft und genau um den Text ergänzt, den ich in meinem Artikel zitiert habe. Dieser BESCHLUSS des Bundesrates datiert vom 15.05.2020. Selbstverständlich hatte der amtierende Verkehrsminister kein demokratisches Recht gebrochen, es war vielmehr so, dass die Bundesregierung ALS GANZES dem damaligen Verkehrsminister gefolgt ist. An Peter und Yan: WER LESEN KANN IST EINDEUTIG IM VORTEIL. Und ja, wer kritisieren will muss bitte vorher nachdenken, bevor er schreibt.
Derselbe Rainald Mohr, der gern anderen ein Demokratie-Defizit unterstellt, feiert hier einen völlig unfähigen Verkehrsminister für dessen autokratisches Amtsverständnis. Muss man nicht verstehen, muss man auch nicht teilen. Aber einer um Wahrhaftigkeit bemühten Kampagne der Wahlprüfsteine hätte ein klügerer und betont unparteiischer Start sicher gut getan. Jeder blamiert sich so gut er kann und Rainald Mohr blamiert mal wieder den bvdm – soweit nichts Neues!
Peter und Yan zitieren einen Antrag des Landes NRW an den Bundesrat vom 10.03.2020. Dieser Antrag ist NIE vom Bundesrat beschlossen worden, folglich ist er KEIN Bundesratsbeschluß, wie Peter und Yan schreiben. Hätte Peter und Yan das Dokument auf welches sie verlinken, auch nur richtig gelesen, dann hätten sie gelesen, dass dieses Dokument ein ANTRAG ist. Steht dort deutlich geschrieben. Dieser Antrag ging erst in den Verkehrsausschuss des Bundesrates. Dort wurde er verschärft und genau um den Text ergänzt, den ich in meinem Artikel zitiert habe. Dieser BESCHLUSS des Bundesrates datiert vom 15.05.2020. Selbstverständlich hatte der amtierende Verkehrsminister kein demokratisches Recht gebrochen, es war vielmehr so, dass die Bundesregierung ALS GANZES dem damaligen Verkehrsminister gefolgt ist. An Peter und Yan: WER LESEN KANN IST EINDEUTIG IM VORTEIL. Und ja, wer kritisieren will muss bitte vorher nachdenken, bevor er schreibt. Tja und Miriam sollte auch nachdenken, bevor sie sich Unfug anschliest.
Die Landesregierung NRW hat nach Meinung von R.M. „hochgefährlich“ etwas „provoziert“, nämlich den Beschluss des Bundesrats. Ist daraus zu lesen, dass da in Düsseldorf und Berlin unüberlegt-riskantes Handeln von Dummköpfen stattfand? Das möchte sich wohl niemand, der selbst politisch engagiert ist, nachsagen lassen, egal ob man im Gemeinderat oder im EU-Parlament sitzt. Herr Mohr, Ihre Wortwahl erinnert ganz fatal an querdenkende Trolle [wobei nicht jeder Furz, der einem quersitzt schon gleich ein Gedanke ist].
Peter und Yan zitieren einen Antrag des Landes NRW an den Bundesrat vom 10.03.2020. Dieser Antrag ist NIE vom Bundesrat beschlossen worden, folglich ist er KEIN Bundesratsbeschluß, wie Peter und Yan schreiben. Hätte Peter und Yan das Dokument auf welches sie verlinken, auch nur richtig gelesen, dann hätten sie gelesen, dass dieses Dokument ein ANTRAG ist. Steht dort deutlich geschrieben. Dieser Antrag ging erst in den Verkehrsausschuss des Bundesrates. Dort wurde er verschärft und genau um den Text ergänzt, den ich in meinem Artikel zitiert habe. Dieser BESCHLUSS des Bundesrates datiert vom 15.05.2020. Selbstverständlich hatte der amtierende Verkehrsminister kein demokratisches Recht gebrochen, es war vielmehr so, dass die Bundesregierung ALS GANZES dem damaligen Verkehrsminister gefolgt ist. An Peter und Yan: WER LESEN KANN IST EINDEUTIG IM VORTEIL. Und ja, wer kritisieren will muss bitte vorher nachdenken, bevor er schreibt.
Hallo Herr Mohr,
ich verstehe Ihren Kommentar auf meinen Beitrag nicht: ich habe IHRE Wortwahl kritisiert, die ich problematisch finde. Dazu findet sich keine Erläuterung. Sie können sich gern mit anderen Kommentar-Schreibern rumärgern, aber wenn Sie nix zu meinem Kommentar schreiben wollen, dann lassen Sie es doch einfach. Mein Eindruck ist: wau-wauuu – getroffene Hunde bellen!
Ich kann nicht erkennen, weshalb meine Wortwahl unangemessen sein soll. Ja, der Bundesratsbeschluß ist für Motorradfahrer „hochgefährlich“, weil er – würde er umgesetzt – erlauben würde schöne Strecken an Sonn-und Feiertagen zu sperren. Das isrt für uns Motorradfahrer hochgefährlich, weil eine klare Freiheitsbeschränkung für strassenverkehrsrechtkonforme Fahrzeuge und Fahrer. Auch das Wort „provoziert“ ist vollumfänglich richtig gewählt, denn der Entwurf sah das Sonntagsfahrverbot nicht vor. Erst durch die Initiative des Ministerpräsidenten des Landes NRW (Herr Laschet) wurden die anderen Bundesländer motiviert, die genannte Verschärfung hinein zuschreiben. ich würde meine Wortwahl jederzeit so wiederholen. Ihre Frage, ob in NRW (Düsseldorf) unüberlegtes riskantes Handeln stattfand, würde ich bejahen. Ihrer Wortwahl in Bezug auf „Dummköpfe“ schließe ich mich nicht an. So eine Wortwahl überlasse ich lieber Ihnen und Ihrem Sprachniveau.
Es wäre der Sache und der emotionalen Deeskalation sicher dienlich, wenn Sie, Herr Mohr und andere Verantwortliche im bvdm, den direkten Austausch mit den beteiligten Politikern suchen und ganz grundsätzlich davon ausgehen, dass in einer Demokratie pro- und contra-Argumente geäußert, gehört und dann nach Abwägung der unterschiedlichen (Schutz-)Interessen entschieden werden. Dann ist eine vermeintlich „hochgefährlich-unüberlegte“ Handlung doch nachvollziehbar, wenn auch ggf. bedauerlich. Wenn man allerdinsg verbal so um sich schlägt, wie es von Ihnen praktiziert wird, ist bei ernsthaften Politikern kein Auspufftopf zu gewinnen.
Glückwunsch ans Saarland, dass die „Vulgär-Liberalen“ und die ewig-fossilen pseudo-Christdemokratischen ein eindeutigs Wählervotum kassiert haben! Wollen wir hoffen, dass nun gemeinwohl-orientierte statt klientel-bezogene und nachhaltige statt rückwärtsgewandte Landespolitik an der Saar gemacht wird!