Das Fahrverbot für Motorräder am Würgauer Berg in Franken bleibt vorerst bestehen. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat die Ablehnung des Eilantrags durch das VG Bamberg bestätigt.
Ein Mitglied des Bundesverbands hat gegen die Sperrung geklagt und einen Eilantrag zur Aufhebung der Sperrung beantragt. Der Eilantrag wurde durch das VG Bamberg abgelehnt. Dagen legte unser Mitglied Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München ein. Jedoch wurde auch hier genau so entschieden.

Besonders ärgerlich: Die Presse wurde informiert, bevor unser Anwalt etwas davon erfahren hat.
Wenn wir genaueres wissen, werden wir weiter berichten.