Das VG Mainz Bingen gab unserem Kläger Recht und sieht keine Gefahrenlage an der L415. Aller Voraussicht nach werden die Verbotsschilder zeitnah demontiert.
Nach Ansicht des Gerichts konnte der Landkreis Mainz-Bingen nicht belegen, dass wegen der Motorradfahrer eine besondere Gefahrenlage auf der Landstraße bestehe, die ein Risiko für Leib und Leben darstelle.
Das Argument, die Strecke sei bei Bikern beliebt, reiche nicht aus. Auch sah das Gericht keinen besonderen Unfallschwerpunkt, hervorgerufen durch Motorradfahrer.
Wenn wir genaueres durch unseren Anwalt erfahren, werden wir weiter berichten.
Warum immer wir Motorradfahrer, auch die Automobilisten tragen bei dass es immer zu Unfälle mit Töffs gibt.
Daher supper gemacht.Gratulation an das Gericht.
Also ist die L415, wie oben zu lesen ist, „weil wegen der Motorradfahrer eine besondere Gefahrenlage auf der Landstraße bestehe“ einfach durch die Gemeinde / Land gesperrt worden.
Mal ehrlich, wie kann man solch monotone Argumente für eine solche Massnahme heranziehen? Das war Willkür.
Autofahrer stellen genau so eine Gefahrenlage im Verkehr dar wie jeder andere auch.
Erlebe selber immer wieder, wenn ich auf meinem einspurigen Fahrzeug unterwegs bin, die exorbitanten Profilierungsneurosen mancher Autofahrer.
Man sollte seine Meinungsbildung etwas besser abwägen. Ist auf der Strecke eine erhöhte Gefahrensituation präsent dann muss das durch die Exekutive (Polizei, Ordnungsamt) eben öfter kontrolliert werden, aber das kostet ja wieder Geld und eine Sanktion gegen die Motorradfahrer ist weitaus günstiger.
Armers Deutschland, wo führt das alles noch hin…..
Ein Lob an den BVDM und das Gericht.