Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in Sachen Mickhauser Berg genau so entschieden wie vor einigen Wochen zum Thema Würgauer Berg.

Eine Sperrung für Motorradfahrer zu Testzwecken ist zulässig und nicht zu beanstanden.

Die genannte Sperrung der Kreisstraße A16 ist für ein Jahr anberaumt. Besonderheit hierbei ist, dass die Sperrung nur in eine Richtung ausgesprochen wurde. Nach dieser Testphase soll ausgewertet werden, wie die Unfallzahlen sich entwickeln. Da es Motorradfahrern verboten ist die gesperrte Strecke zu befahren, ist natürlich mit einem Rückgang der Unfallzahlen zu rechnen. Ob die Sperrung nun im nächsten Jahr wieder angeordnet wird bleibt abzuwarten. Da es sich dann nicht mehr um eine Testphase handeln dürfte, können wir dann noch einmal klagen.

Derzeit sieht es danach aus, das der BVDM e.V., von einer Beschwerde zu dem Urteil absehen wird. In der ähnlichen Angelegenheit zum Würgauer Berg, hat der bayrische Verwaltungsgerichtshof in München das Urteil der Augsburger Richter bestätigt. Um die Kosten im Rahmen zu halten und nicht zwei mal Lehrgeld zu zahlen, werden wir wohl die Klage vorerst nicht weiterverfolgen und abwarten, wie die Sache sich entwickelt.

Für mich als “Otto-Normalverbraucher” ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Mit dieser Begründung kann jede Verwaltung alles zu Testzwecken anordnen und durchziehen. Eine Klage braucht man zumindest in Bayern nicht fürchten. Vielleicht liegt es daran, dass Bayern etwas besonderes in dieser Republik ist.

 

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