Beim europäischen Motorradfahrerdachverband FEMA läuft derzeit eine Umfrage, ob Autofahrer Motorrad fahren dürfen sollen.

In manchen EU-Staaten dürfen Personen mit einem Autoführerschein auch Motorräder mit 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung fahren. Eine einheitliche Regelung liegt hier aber nicht vor. In Deutschland z.B. ist es nur Personen mit einem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 01.01.1980 ausgestellt wurde, erlaubt, Motorräder dieser Leistungsklasse zu fahren.

UMFRAGE: Nun möchte die FEMA wissen, was wir Motorradfahrer darüber denken.

Alle europäischen Motorradfahrer werden nach ihrer Meinung zum Thema gefragt. Wir vom BVDM freuen uns, je mehr Motorradfahrer teilnehmen. So kann unsere politische Stimme als Motorradfahrer in Europa deutlich gehört werden.

 

Als kleinen Service und um Barrieren abzubauen, haben wir für euch die Fragen der Umfrage vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Beantworten müsst Ihr Sie dann aber auf der FEMA-Website.

 

Übersetzung der Umfrage:

Der derzeitige Schwerpunkt der europäischen Verkehrsstrategie liegt auf öffentlichen Verkehrsmitteln, Radfahren und Fußgängern. In städtischen Gebieten werden öffentliche Verkehrsmittel jedoch niemals alle Orte erreichen und Radfahren und Zu-Fuß-Gehen sind nur über begrenzte Entfernungen möglich. Es wird immer einen individuellen motorisierten Personenverkehr brauchen. Die FEMA sieht eine wachsende Rolle für motorisierte Zweiräder, insbesondere Motorräder, anstelle von Autos.

In einigen europäischen Ländern dürfen Personen mit einem Führerschein der Klasse B ein A1-Motorrad, ein 125-ccm-Motorrad, fahren (weitere Informationen finden Sie unter dem Fragebogen).

Die FEMA möchte wissen, wie Sie – die europäischen Motorradfahrer – zu diesem Thema stehen. Nehmen Sie an unserer kleinen Umfrage teil und beantworten Sie die folgenden Fragen:

 

  1. Sollten Inhaber eines europäischen Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen? – Ja/Nein
  2. Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, sollten sie dann Motorradfahrstunden nehmen, bevor sie den A1-Führerschein erhalten? – Ja/Nein
  3. Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, wie viele Jahre Erfahrung im Autofahren sollten sie dann haben? – 1 Jahr/2 Jahre/3 Jahre/4 Jahre/5 oder mehr Jahre
  4. Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, ab welchem Alter sollten sie ein A1-Motorrad fahren dürfen? – 17/18/19/20/21 oder älter
  5. Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, sollte der A1-Führerschein nur in ihrem eigenen Land oder in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein? – Nur in ihrem eigenen Staat / In allen EU-Mitgliedstaaten

 

Hintergrundwissen zur Umfrage:

Motorräder der Klasse A1 sind solche mit einem maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimetern und einer maximalen Leistung von 11 Kilowatt (15 PS) oder motorisierte Dreiräder bis 15 Kilowatt (20 PS).
Ein Klasse A1-Führerschein kann (in den meisten EU-Staaten) ab 16 erlangt werden (ab 17 im Vereinigten Königreich, ab 18 in Dänemark, Griechenland, Belgien und den Nierderlanden).

Inhaber eines Klasse B-Führerscheins dürfen in folgenden EU-Staaten innerhalb ihres Landes A1-Motorräder fahren:

– Tschechische Republik (nur Motorräder mit Automatikgetriebe)
– Italien (nach 10 Fahrstunden)
– Lettland (nach 10 Fahrstunden)
– Malta (nach 10 Fahrstunden)
– Slowakei (nach 2 Jahren und nur Motorräder mit Automatikgetriebe)
– Spanien (nach 3 Jahren)
– Polen (nach 3 Jahren)
– Portugal (mindestens 25 Jahre alt oder einen zusätzlichen Moped-Führerschein)
– Belgien (nur mit einem belgischen Führerschein, nach 2 Jahren)
– Österreich (nach 5 Jahren und 6 Fahrstunden)
– Frankreich (nach 2 Jahren und 7 Fahrstunden)
– Luxemburg (nach 2 Jahren und 7 Fahrstunden)
– Vereinigtes Königreich (ein praktischer Basislehrgang einer Fahrschule ohne Prüfung ist notwendig)