Beim europäischen Motorradfahrerdachverband FEMA läuft derzeit eine Umfrage, ob Autofahrer Motorrad fahren dürfen sollen.
In manchen EU-Staaten dürfen Personen mit einem Autoführerschein auch Motorräder mit 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung fahren. Eine einheitliche Regelung liegt hier aber nicht vor. In Deutschland z.B. ist es nur Personen mit einem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 01.01.1980 ausgestellt wurde, erlaubt, Motorräder dieser Leistungsklasse zu fahren.
UMFRAGE: Nun möchte die FEMA wissen, was wir Motorradfahrer darüber denken.
Alle europäischen Motorradfahrer werden nach ihrer Meinung zum Thema gefragt. Wir vom BVDM freuen uns, je mehr Motorradfahrer teilnehmen. So kann unsere politische Stimme als Motorradfahrer in Europa deutlich gehört werden.
Als kleinen Service und um Barrieren abzubauen, haben wir für euch die Fragen der Umfrage vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Beantworten müsst Ihr Sie dann aber auf der FEMA-Website.
Übersetzung der Umfrage:
Der derzeitige Schwerpunkt der europäischen Verkehrsstrategie liegt auf öffentlichen Verkehrsmitteln, Radfahren und Fußgängern. In städtischen Gebieten werden öffentliche Verkehrsmittel jedoch niemals alle Orte erreichen und Radfahren und Zu-Fuß-Gehen sind nur über begrenzte Entfernungen möglich. Es wird immer einen individuellen motorisierten Personenverkehr brauchen. Die FEMA sieht eine wachsende Rolle für motorisierte Zweiräder, insbesondere Motorräder, anstelle von Autos.
In einigen europäischen Ländern dürfen Personen mit einem Führerschein der Klasse B ein A1-Motorrad, ein 125-ccm-Motorrad, fahren (weitere Informationen finden Sie unter dem Fragebogen).
Die FEMA möchte wissen, wie Sie – die europäischen Motorradfahrer – zu diesem Thema stehen. Nehmen Sie an unserer kleinen Umfrage teil und beantworten Sie die folgenden Fragen:
- Sollten Inhaber eines europäischen Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen? – Ja/Nein
- Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, sollten sie dann Motorradfahrstunden nehmen, bevor sie den A1-Führerschein erhalten? – Ja/Nein
- Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, wie viele Jahre Erfahrung im Autofahren sollten sie dann haben? – 1 Jahr/2 Jahre/3 Jahre/4 Jahre/5 oder mehr Jahre
- Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, ab welchem Alter sollten sie ein A1-Motorrad fahren dürfen? – 17/18/19/20/21 oder älter
- Wenn Inhaber eines Klasse B-Führerscheins ein A1-Motorrad fahren dürfen, sollte der A1-Führerschein nur in ihrem eigenen Land oder in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein? – Nur in ihrem eigenen Staat / In allen EU-Mitgliedstaaten
Hintergrundwissen zur Umfrage:
Motorräder der Klasse A1 sind solche mit einem maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimetern und einer maximalen Leistung von 11 Kilowatt (15 PS) oder motorisierte Dreiräder bis 15 Kilowatt (20 PS).
Ein Klasse A1-Führerschein kann (in den meisten EU-Staaten) ab 16 erlangt werden (ab 17 im Vereinigten Königreich, ab 18 in Dänemark, Griechenland, Belgien und den Nierderlanden).
Inhaber eines Klasse B-Führerscheins dürfen in folgenden EU-Staaten innerhalb ihres Landes A1-Motorräder fahren:
– Tschechische Republik (nur Motorräder mit Automatikgetriebe)
– Italien (nach 10 Fahrstunden)
– Lettland (nach 10 Fahrstunden)
– Malta (nach 10 Fahrstunden)
– Slowakei (nach 2 Jahren und nur Motorräder mit Automatikgetriebe)
– Spanien (nach 3 Jahren)
– Polen (nach 3 Jahren)
– Portugal (mindestens 25 Jahre alt oder einen zusätzlichen Moped-Führerschein)
– Belgien (nur mit einem belgischen Führerschein, nach 2 Jahren)
– Österreich (nach 5 Jahren und 6 Fahrstunden)
– Frankreich (nach 2 Jahren und 7 Fahrstunden)
– Luxemburg (nach 2 Jahren und 7 Fahrstunden)
– Vereinigtes Königreich (ein praktischer Basislehrgang einer Fahrschule ohne Prüfung ist notwendig)
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin seid fast 30 Jahren im Besitz des Führerscheins Klasse B und habe auch noch keinen Unfall gehabt ich finde das Führerscheingesetz in Deutschland gegenüber anderen Europäischen nicht in Ordnung warum dürfen wir Ü 40 nicht den gleichen Status haben wie die vor dem 1.4 80 erworben haben mit dem Neuen Gesetzentwurf wäre es doch möglich den 1A in B Erwerben zu dürfen
Wäre nicht mehr als gerecht ! EU Gesetz würde umgesetzt und man wäre um einiges mobiler. In Zeiten der Klimapolitik unumgänglich
Die Regelung ist schon allein aufgrund dees Gleicheitsgrundsatzes (vor dem 01.04.1980 erlaubt) unbedingt erforderlich.
Unbedingt umzusetzen !
Ich habe seit 32 Jahren den Führerschein Klasse B, fahre seit 7 Jahren Roller (45 ccm Hubraum). Einer der vor 1980 den Führerschein gemacht hat und nie ein Zweirad gefahren ist darf dann sofort 125 ccm Hubraum fahren mit welchem Recht? Ich sage nur EU-Recht für alle!!!
Habe gerade abgestimmt. Natürlich für A1 in B. Vielleicht ist es euch schon bekannt, aber es gibt in deutschland einen Gesetzesentwurf für A1 in B. Am 20.12.19 ist die Abstimmung im Bundesrat. Näheres findet ihr hier: https://www.bikeundbusiness.de/a1-in-b-der-weg-wird-kein-leichter-sein-a-868849/
Auch ich bin dafür, dass der Klasse B-Führerschein den Klasse A1-Führerschein mit erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres beinhalten sollte. Allerdings nur unter der Prämisse, dass zum Erreichen des Klasse B-Führerscheines auch zweiradspezifische Lehrinhalte vermittelt werden. Dies würde, unabhängig von einer späteren Nutzung eines A1-Fahrzeuges, ganz nebenbei das gegenseitige Verständnis unter den Nutzern der verschiedenen Fahrzeugklassen positiv fördern.
Ist ja demnach durch https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/
Mal sehen was meine Göttergattin dazu sagt.
Stephan