Die Streckensperrung der Kreisstraße 5311 zwischen Rheinbischofsheim und Wagshurst, das sogenannte Motodrom, ist seit dem 01.04.2020 von Freitags, von 12 Uhr bis 22 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 6 bis 22 Uhr für Motorradfahrer gesperrt.
Unser Mitglied B.M. ist auf uns zugekommen, um gegen die Sperrung mit unserer Hilfe zu klagen. Die Klage ist inzwischen eingereicht und wird hoffentlich schnell entschieden. Ein Sperrung ist aus unserer Sich nicht gerechtfertigt und muss umgehend zurückgenommen werden.
Guten Tag, bei welchem Gericht wurde Klage eingereicht ?
Gibt es eine öffentliche Verhandlung (wann und wo wird sie sein) ?
Danke
Gibt es eine Möglichkeit das laufende Vorhaben in einer Form zu unterstützen? Ich gehöre zu einer Gruppe von Motorradfahren die zwar selten diese Strecke mit einplanen, aber sich dennoch dafür einsetzen würde dass auch hier nicht weiter einfach Strecken gesperrt werden und Motorradfahrer diskriminiert werden. Irgendwann reicht es einfach mit den Gesetzen gegen das Motorrad. Für mich persönlich wirkt es mittlerweile so, dass irgendwo oben in der Hierarchie jemand sitzt der ein starkes persönliches Interesse daran hat uns Motorradfahrer einzuschränken.
Gestern gab es eine große DEMO gegen die Sperrung
https://youtu.be/NnodHOYv_CA
Ca. 1500 bis 2000 Biker waren ab 22 Uhr auf der Strecke im Konvoi unterwegs.
das nennt man dann wohl Selbstjustiz… geht aus unserer Sicht gar nicht und sollte von dem solide auf den Rechtsgrundlagen stehenden Vorstand des bvdm in aller Form und öffentlich kritisiert werden. Ist auch im übrigen sicherlich ganz schön dumm von allen 2000 Teilnehmern weil ich mir nicht vorstellen kann, dass man es beim zuständigen gericht gerne sieht, wenn strittige, aber eben bestehende Verbote vor der Gerichtsentscheidung massenhaft und öffentlich missachtet werden. Denn wenn das Missachten von Verboten Erfolg hat, werden die Fälle solcher Selbstjustiz sicherlich nicht weniger… Darum steht zu erwarten, dass das Gericht schon aus Gründen der Staatsräson das verbot bestätigt und dann hätten 2000 Wenig-Nachdenker sich selbst und vielen anderen kräftig in die eigenen Knie geschossen…
Als Ortsfremder aus Stuttgart hatte ich am 13.06.2020;16:00 Uhr das Schild/Verkehrszeichen zur Streckensperrung nicht beachtet und bin nach ca. 1km von einer Polizeistreife gestoppt worden. Wird um die 50€ Bußgeld Kosten. Die haben hinter einem Gebüsch schon darauf gewartet. Mich würde dann schon interessieren wie die Gerichtsverhandlung ausgeht.
Hallo hat sich gegen die Strecken Sperrung schon etwas bewegt . War die Klage erfolgreich.
Bitte um Info.
In der Zeitung vom 12.09.2021 wird als Überschrift getitelt:
Saisonales Fahrverbot im Motodrom bleibt bestehen
und das der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würrtemberg in Mannheim Anfang September die Rechtsauffassung des Ortenaukreises mit seinem Urteil bestätigt und das zeitweise Fahrverbot bestehen bleibt.
Gibt es jetzt noch rechtliche Möglichkeiten gegen das Fahrverbot?
Allzeit gute Fahrt
Christian