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Der Beschluss des Bundesrats hat für viel Wirbel gesorgt, bei Motoradfahrern und bei den sogenannten Lärmgegnern.

Wenn ich aber in den sozialen Netzwerken und den Mails lese, habe ich oft das Gefühl wir spielen Quartett. Kennt ihr alle noch aus der Kindheit oder Jugend. Mehr, höher, schneller, weiter und schwerer etc. Ich hab aber mehr PS oder mein Motorrad ist schneller……. Könnte man weiter ohne Ende aufzählen.

Im Beschluss des Bundesrates steht die Zahl 80 db/A! Das bezieht sich auf das Fahrgeräusch!

Zu finden im Fahrzeugschein unter der Bezeichnung U.3! Eigentlich ist das überflüssig da neue Fahrzeuge sowieso nur diese 80 db haben dürften!

Schon im September 2015 schrieb Motorradonline: „Ab 1. Januar 2016 gelten neue Geräuschvorschriften für Motorräder. Einige bestehende Gesetzeslücken werden dann geschlossen. Der maximale Schallpegel ist dann auf 73 bis 77 db(A) begrenzt.

Diese Zahl ergibt sich wenn man mit seinem Motorrad bei 50 km/h im dritten bzw. vierten Gang über eine Strecke von 10 Metern Vollgas gibt. Nirgends ist festgeschrieben wie laut ein Fahrzeug bei 30km/h oder bei 80 km/h sein darf. Ach so, gemessen in 7,5Metern Entfernung zum Fahrzeug.

Die Standgeräuschmessung findet fast direkt am Auspuff statt. Da ist die Entfernung nur mit 0,5 Metern einzuhalten.

Hier mal die entsprechenden Ausschnitte aus einigen meiner Fahrzeugscheine.

Das Fahrgeräusch ist immer geringer als das Standgeräusch. Hier handelt es sich für Interessierte um XJ900Diversion, Z1300 und ETZ250 immer als Gespann. Ist aber kein Unterschied zum Solomotorrad 😉

Messe ich an einem Fahrzeug beim Standgeräusch 106db/A (0,5 Meter Entfernung) müssten es im Fahrgeräusch bei 7,5 Metern Entfernung rein rechnerisch 83 db/A sein.

Und jetzt noch einmal zum mitschreiben für alle!

Wichtig ist aktuell was im Fahrzeugschein unter U.3 steht.

Die U.1 wurde nur eingeführt um evtl. Manipulationen oder Schäden an der Schalldämpferanlage einfacher nachzuweisen.

Morgen machen wir dann weiter zum Thema „Klappenauspuff: Muss das sein?“