Der Ortenaukreis und die Stadt Achern stellen sich stur. Trotz zweier Urteile durch das Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof, lassen die Behörden die Schilder Streckensperrung nur für Motorräder nicht abbauen!
Nach dem letzten Urteil gab es seitens der Behörden folgende Auskunft:
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteile: Endgültige Urteile zu der Streckensperrung stehen aus und sind in nächster Zeit nicht zu erwarten. Es liegen lediglich Beschlüsse in Eilrechtsschutzverfahren vor, die als Indikatoren für den Ausgang des Prozesses gewertet werden können. Hier korrigierte das Oberverwaltungsgericht in Mannheim, das in Baden-Württemberg Verwaltungsgerichtshof (VGH) heißt, den vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg dahingehend, dass die Voraussetzungen für das temporäre Motorradverbot zu recht von den Verkehrsbehörden angenommen wurden. Der VGH kritisierte ausschließlich, dass noch weitergehend hätte geprüft werden müssen, ob die Verkehrssicherheit nicht durch andere, mildere Mittel als das temporäre Motorradverbot hätte gewährleistet werden können.
Diese vom VGH geforderte Prüfung haben die zuständigen Verkehrsbehörden des Ortenaukreises und der Stadt Achern nach dem Gerichtsbeschluss vorgenommen, so dass das temporäre Motorradverbot rechtmäßig angeordnet bleibt. Das heißt, dass das Motorradverbot in den fraglichen Zeiten weiterhin gilt und dass festgestellte Verstöße auch sanktioniert werden.
Eine Diskriminierung läge übrigens nur dann vor, wenn keine sachlichen Gründe dafür vorliegen würden, Motorradfahrer anders zu behandeln als andere Verkehrsteilnehmer. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung/Diskriminierung liegt jedoch aus Sicht der Verkehrsbehörden jedoch nicht vor, weil die Tatsache das temporäre Motorradverbot rechtfertigt, dass sich bei den Unfällen auf der Strecke ganz überwiegend Motorradfahrer an Wochenenden allein zerlegen und dabei auch noch schwächere Verkehrsteilnehmer auf dem Weg neben der Straße erheblich gefährden.
Nach unserer letzten Information hat man wohl eine Verkehrsschau und eine Unfallkommissionsitzung durchgeführt. Und auch eine neue verkehrsbehördliche Anordnung verfügt. In dieser soll laut Presseinfo stehen, dass ein milderes Mittel, wie vom Gericht gefordert wurde, gefunden sei.
Ab sofoert wird nicht mehr das ganze Jahr gesperrt, sondern nur während der Motorradsaison.
Über bauliche mildere Mittel, will man sich Seitens der Behörden wohl keine Gedanken machen.
Nun ist ein weiteres BVDM Mitglied an uns herangetreten, um geminsam mit dem BVDM e.V. gegen diese neue (so es sie denn gibt) Anordnung zu klagen. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt ist das neue Klageverfahren auf den Weg gebracht.
Hallo Michael,
der Oberbürgermeister der Stadt Achern, Hr. Muttach und Landrat Scherer und ihre Untergebenen scheinen sich wohl für besonders schlau zu halten. Ob ich eine Strecke über das ganze Jahr Sperre oder nur während der Motorradsaison von März bis Oktober macht keinen Unterschied. Traurig ist, dass diese Herren Steuergelder mit Gerichtsverfahren verschwenden dürfen ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Konsequent wäre es diesen Herren ein Ordnungsgeld bzw. Beugehaft anzudrohen, da sie sich gegen geltendes Recht stellen. Als Richter käme ich, mir milde gesagt, auf den Arm genommen vor.
Viele Grüße
Tom
Ich fahre da zwar nicht, aber wenn man Fahrzeuge das Fahren verbieten will, weil andere Fahrzeugführer sich selbst und andere gefährden. Dann muss man das auf alle Fahrzeugklassen ausweiten.
Täglich bringen sich Autofahrer Deutschlandweit um mit Ihrem Fahrzeug…. und noch schlimmer, sie töten dabei auch andere.
In Berlin gab es z.B. dieses Jahr schon weit mehr als eine Hand voll toter durch Abbiegende LKW. Nach der Logik die hier die Behörde da aufgreift. Müsste man hier auch sofort alle LKW verbieten. Denn LKW Season ist immer.
Natürlich muss man auch alle PKW Verbieten… denn da gibts täglich entsprechende Kollisionen…
Irgendwie mal wieder ein paar Sachbarbeiter ein wenig blöd Gedacht und einfach den für sie einfachsten Weg genutzt… Ein Tempolimit (für alle Fahrzeuge) und entsprechende Kontrollen. Wären das deutlich mildere Mittel.
Ich würde gerne meine Steuergelder die ich mit der Motorradsteuer für die Nutzung und der Instandhaltung der Straßen in Deutschland entrichte zurückfordern. Durch Streckensperrungen, Fahrverbote kann ich den Gegenwert den ich für die Steuergelder bekommen sollte nicht nutzen.
Ich bin auch nicht damit einverstanden das die Steuern die allgemein entrichte verwendet werden um irgendjemanden in diesem Land zu diskriminieren und zu übervorteilen.
Ich Zahle Steuern für PKW, Motorrad und Lohnsteuer, ich denke die Leute die Steuern zahlen sollten auch was davon haben. Vielleicht ist vielen Politikern nicht bewusst das wir diese und Ihre „glorreichen Ideen“ finanzieren. Klar gibt es hier oft ein Problem mit Leuten die keine Rücksicht auf irgendwen nehmen…..das gibt es aber dann auch bei anderen Verkehrsteilnehmern….bestraft werden die „vernünftigen“ egal um was für einen Verkehrsteilnehmer es sich handelt. Interessant ist das solche Maßnahmen erst die letzten Jahre so zugenommen haben….wobei, Öl auf der Straße in einer Kurve….Steine gezielt auf Motorradfahrer werfen….das gibt es ja schon länger….was aber auffällt sind Menschen die Motorradfahrer als „minderwertig“ bewerten. Ich bin gespannt wo das hinführt………