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Der Ortenaukreis und die Stadt Achern stellen sich stur. Trotz zweier Urteile durch das Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof, lassen die Behörden die Schilder Streckensperrung nur für Motorräder nicht abbauen!

Gerechtigkeit

Quelle: Pixabay / Ajel

Nach dem letzten Urteil gab es seitens der Behörden folgende Auskunft:

Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteile: Endgültige Urteile zu der Streckensperrung stehen aus und sind in nächster Zeit nicht zu erwarten. Es liegen lediglich Beschlüsse in Eilrechtsschutzverfahren vor, die als Indikatoren für den Ausgang des Prozesses gewertet werden können. Hier korrigierte das Oberverwaltungsgericht in Mannheim, das in Baden-Württemberg Verwaltungsgerichtshof (VGH) heißt, den vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg dahingehend, dass die Voraussetzungen für das temporäre Motorradverbot zu recht von den Verkehrsbehörden angenommen wurden. Der VGH kritisierte ausschließlich, dass noch weitergehend hätte geprüft werden müssen, ob die Verkehrssicherheit nicht durch andere, mildere Mittel als das temporäre Motorradverbot hätte gewährleistet werden können.
Diese vom VGH geforderte Prüfung haben die zuständigen Verkehrsbehörden des Ortenaukreises und der Stadt Achern nach dem Gerichtsbeschluss vorgenommen, so dass das temporäre Motorradverbot rechtmäßig angeordnet bleibt. Das heißt, dass das Motorradverbot in den fraglichen Zeiten weiterhin gilt und dass festgestellte Verstöße auch sanktioniert werden.
Eine Diskriminierung läge übrigens nur dann vor, wenn keine sachlichen Gründe dafür vorliegen würden, Motorradfahrer anders zu behandeln als andere Verkehrsteilnehmer. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung/Diskriminierung liegt jedoch aus Sicht der Verkehrsbehörden jedoch nicht vor, weil die Tatsache das temporäre Motorradverbot rechtfertigt, dass sich bei den Unfällen auf der Strecke ganz überwiegend Motorradfahrer an Wochenenden allein zerlegen und dabei auch noch schwächere Verkehrsteilnehmer auf dem Weg neben der Straße erheblich gefährden.
Nach unserer letzten Information hat man wohl eine Verkehrsschau und eine Unfallkommissionsitzung durchgeführt. Und auch eine neue verkehrsbehördliche Anordnung verfügt. In dieser soll laut Presseinfo stehen, dass ein milderes Mittel, wie vom Gericht gefordert wurde, gefunden sei.

Ab sofoert wird nicht mehr das ganze Jahr gesperrt, sondern nur während der Motorradsaison.

Nordhelle Maybachschwelle

Maybachschwelle

Über bauliche mildere Mittel, will man sich Seitens der Behörden wohl keine Gedanken machen.
Nun ist ein weiteres BVDM Mitglied an uns herangetreten, um geminsam mit dem BVDM e.V. gegen diese neue (so es sie denn gibt) Anordnung zu klagen. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt ist das neue Klageverfahren auf den Weg gebracht.