Update 25.05.2021
Nachdem wir uns am Pfingstwochenende mit dem Thema StVG auseinandersetzen konnten, am heutigen Dienstag einige Telefonate mit unserem Anwalt, sowie MdB aus Berlin hatten, geben wir vorsichtige Entwarnung. Ziel dieser Änderung ist es, den §6 StVG lesbarer zu machen.
Hier der Text des aktuellen StVG:
die sonstigen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen, für Zwecke der Verteidigung, zur Verhütung einer über das verkehrsübliche Maß hinausgehenden Abnutzung der Straßen oder zur Verhütung von Belästigungen erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr, und zwar hierzu unter anderem
- a)
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(weggefallen)
- b)
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(weggefallen)
- c)
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über das Mindestalter der Führer von Fahrzeugen und ihr Verhalten,
- d)
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über den Schutz der Wohnbevölkerung und Erholungssuchenden gegen Lärm und Abgas durch den Kraftfahrzeugverkehr und über Beschränkungen des Verkehrs an Sonn- und Feiertagen,
- e)
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über das innerhalb geschlossener Ortschaften, mit Ausnahme von entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen sowie von Industrie- und Gewerbegebieten, anzuordnende Verbot, Kraftfahrzeuganhänger und Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, regelmäßig zu parken,
- f)
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über Ortstafeln und Wegweiser,
- g)
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über das Verbot von Werbung und Propaganda durch Bildwerk, Schrift, Beleuchtung oder Ton, soweit sie geeignet sind, außerhalb geschlossener Ortschaften die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer in einer die Sicherheit des Verkehrs gefährdenden Weise abzulenken oder die Leichtigkeit des Verkehrs zu beeinträchtigen,
- h)
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über die Beschränkung des Straßenverkehrs zum Schutz von kulturellen Veranstaltungen, die außerhalb des Straßenraums stattfinden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt,
- i)
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über das Verbot zur Verwendung technischer Einrichtungen am oder im Kraftfahrzeug, die dafür bestimmt sind, die Verkehrsüberwachung zu beeinträchtigen;
In Nummer 6 wird § 6 wie folgt geändert: aa) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
(4) „ Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
3. zum Schutz der Verbraucher.
Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8, auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
2. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
3. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.“
Inhaltlich hat sich nach Auskunft unseres Rechtsbeistands nicht wirklich etwas geändert. Leider ist dieses StVG nun in aller Munde und so mancher Verwaltungschef könnte nun die Möglichkeit wittern, etwas zu unseren Ungunsten auszulegen. Aber auch in diesen Fällen wird der BVDM e.V. die Gerichte bemühen.
Am 21.05.2021 erreichte uns die Information, dass es bei der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auch Punkte gibt, die uns Motorradfahrer massiv betreffen können.
„Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ werden neue Regelungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen festgelegt. Hier der Link zum Entwurf!
Im ersten Augenblick scheint es sich um eine Vereinfachung der Möglichkeit für Streckensperrungen (für alle Fahrzeuge) zu handeln. Desweiteren wird in den Datenschutz eingegriffen. Evtl. öffnet diese Gesetzesänderung auch Streckensperrungen aufgrund von Lärmbeschwerden der Anwohner einfacher die Türen.
Bevor wir aber jetzt ein Fass aufmachen, werden wir uns mit unserem Anwalt am Dienstag beraten. Dieses Juristendeutsch ist sehr speziell und muss immer auch interpretiert werden, und bevor wir etwas Falsches aussagen und falsche Infos rausgeben, werden wir uns informieren.
Folgende Fragen gehen mir durch den Kopf:
#1: Auf welches Gesetz bezieht sich die Passage eigentlich: Artikel 1, Nummer 6, Paragraph 4? Das Straßenverkehrsgesetz ist es ja nicht, da geht es an dieser Stelle um Führerscheinregelungen.
#2: Geht es hier „nur“ um neue Verfahrenswege, oder wirklich um eine sachliche Änderung dahingehend, dass nun Fahrverbote aufgrund von Lärm einfacher möglich sind?
Bin gespannt auf das Update.
Danke für Euer Engagement.
Herzlichen Dank für Euer aller Engagement für uns ! Ich bin sehr froh darüber !
Hallo,
Was ich aber sehr bedenklich finde ist der §63e über die Datenerfassung.
Klar wir sind mit dem autonomen Fahren noch längst nicht soweit. Aber dies schafft doch schon die Grundlage für den gläsernen Verkehrsteilnehmer. Wo bleibt da der Datenschutz? Was gehen diese Daten „Der jeweils zuständige Straßenbaulastträger oder die abweichend hiervon nach Landesrecht für das Verkehrsmanagement zuständige Behörde“ an. Diese Richtung gefällt mir persönlich gar nicht.
Gruß
Bernd Wolter
Hallo Bernd, meine persönliche Meinung dazu:
Erstens dürfen laut dem Gesetzestext nur Daten erfasst werden, die vom Fahrzeug aus versendet werden. Also schon mal keine Daten der Mobiltelefone!
Diese Art der Datenerfassung ist aber bisher, zumindest bei vielen Neufahrzeugen(hauptsächlich PKW), schon gegeben. Notfallmelder, Stauerfassung via Navigation, etc. Wir regen uns über zu viel Datenerfassung auf, zu Recht. Aber trotzdem geben wir unsere Daten an die großen Unternehmen, Google, Facebook etc. freiwillig weiter. Wir bekommen personalisierte Werbung, weil wir fast immer und überall die Cookies zulassen. Bei Facebook werden Bilder direkt und live aus dem Urlaub gezeigt. Dies ist auch für die kriminellen Menschen interessant. Hatte selbst schon die Erfahrung machen müssen.
Tja da hast du wohl recht. Daher bin ich nicht bei Facebook benutze keinen Google und wir fahren ein 13 Jahre altes Auto ohne den ganzen elektronischen Firlefanz von heute.
Tracking habe ich soweit wie möglich geblockt. Soweit es bei meinem Mac möglich ist.
Also nicht alle gehen mit ihren Daten verschwenderisch um. Ich bin halt Retro. Was soll’s.
Da könnte der Verdacht aufkommen, NICHT Motorradfahren schadet der Intelligenz. Wenn ich eine Strecke wegen Schutz vor Abgas- und Lärmbelästigung nur noch mit Fahrzeugen befahren kann, die zwar nicht unbedingt leiser sind aber dafür doppelt soviel Sprit verbrauchen entzieht sich das meinem Verständnis.