Auch ein Elektro-Motorrad darf auf für Motorräder gesperrten Strecken nicht fahren
Im Hochtaunauskreis (Hessen) – und leider nicht nur dort – gibt es derzeit temporäre Streckensperrungen für legale Motorräder und für Motorradfahrer, die sich gesetzeskonform verhalten.
Wiederholt erreichen uns Anfragen, ob denn solche Sperrungen auch für Elektromotorräder gelten.
Diese Fragen wurden nicht zuletzt ausgelöst durch einen Schriftsatz der Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises. Im Rahmen der Ankündigung der Motorradfahrverbote auf diversen Strecken wurde seitens der Behörde am 09.03.2022 geschrieben (Zitat): Der Begriff Motorradverkehr umfasst alle Krafträder i.S.d. StVZO. Der Begriff „Krad“ ist eine Kurzform des Wortes Kraftrad. Unter einem Krad versteht man ein zweirädriges Fahrzeug, dessen Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h liegt und dessen Hubraum größer als 50 ccm ist.“.
Diese Formulierung ist vermutlich eine unabsichtliche/ versehntliche Verkürzung des Textes aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hier §2, Absatz 9, (Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php). Denn dort findet sich folgende Definition (Zitat): „Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h“.
In dieser Definition werden die beiden Bedingungen durch ein „und/oder“ verknüpft. Das bedeutet, es ist ausreichend, dass eine der genannten Bedingungen vorliegt um von einem Kraftrad zu sprechen.
Der BVDM e.V. hat – um endgültig Klarheit zu schaffen – bei der Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises nachgefragt. Die Antwort der Behörde lautet am 01.06.2022 (Zitat): „…..das StVO-Verkehrszeichen 255 unterscheidet nicht zwischen Krad und E-Krad. Ausschlaggebend ist der Eintrag der Fahrzeugart in der Zulassungsbescheinigung. Diese ist nach meiner Kenntnis unabhängig von der Antriebsart Verbrenner oder Elektrisch stets Krad.“ (Zitat Ende).
Damit ist klar: Auch E-Motorräder dürfen auf Motorrad-Streckensperrungen (im Taunus) nicht fahren!
Übrigens: E-Motorräder können eine tolle Sache sein, mehr dazu sagen diese beiden Testberichte:
2. Fahrbericht Harley Davidson LiveWire (bvdm.de)
Ich würde das auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Ein Elektromotorrad hat keinen Hubraum. Die juristische Begründung für die Bestätigung durch ein Gericht dürfte schwer fallen, denn auf dem Sperrschild steht nichts von und/oder
Hallo – das E-Motorrad ist aber schneller als 45 km. Es braucht nur eins zuzutreffen, Hubraum oder km.
@ Justus Roos: Achtung, lest sorgfältig meinen Text. Es geht nicht um Hubraum alleine. Die FZV, hier §2, Absatz 9, spricht von Hubraum ODER Geschwindigkeit. Ausserdem lest mein Zitat der Ordnungsbehörde. Wenn im KFZ-Schein das Wort Kraftrad oder KRAD steht, hasst Du vor Gericht keine Chance.
Bei mir steht nur „2rädr. KR“. Hab ich dann eine Chance?
Oder anders gefragt: Veröffentlicht wurde, wie oben erwähnt, eine Abkürzung des Textes, aus „und/oder“ wurde „und“. Ich wurde mit meiner Zero angehalten und es ging ein Bericht nach Kassel. Dort kam ein Schreiben zurück, ich hätte einen Verkehrsverstoß gegen das Schild 255 begangen. Jetzt habe ich mich aber auf dieses „und“ berufen – weil es so erwähnt wurde und weil es so auf dem Schild „zu deuten“ war. Muss ich mich denn als Normalbürger durch die Paragraphen wühlen um herauszufinden, dass das nicht stimmt, sondern dass das – uups – ein Fehler in der Beschreibung war, die jetzt erst richtig gestellt wurde, über einen Monat nach dem sogenannten „Vergehen“?? Was würde ein Anwalt oder ein Gericht dazu sagen? Das ist alles so eine Farce und dennoch muss ich jetzt entweder blechen oder den Schritt des Widerspruchs wagen und es drauf ankommen lassen.
Grundsätzlich sollen diese Fahrverbote ja der „Larmbelästigung durch Motorräder“ entgegenwirken. Und ein e-Motorrad macht keinen Lärm. Was aber auch egal ist, denn im Endeffekt geht es gegen Motorräder im allgemeinen. Man will uns von den Straßen haben. Das ist alles. Und deshalb gibt es dies vollkommen sinnfreien Initiativen und Entscheide. Für mich absolut lächerlich. Denn wenn ich nicht mehr Motorrad fahren darf, kaufe ich mir nen alten v8 mit sportauspuff und fahre an sonn- und Feiertagen auf den Strecken. Bin mal gespannt wann das dann verboten wird.
Lächerlich!
Hallo, die Idee mit dem V8 ist Klasse! Diese habe/ hatte ich bislang auch. Einen schönen Morgan V8. Hat der einen herrlichen Sound……
Zudem ja der Auslöser der Sperrungen die Lärmbelästigung ist.
Das fällt ja beim E-Moped weg…..
Schon toll, wenn die „Macher“ sich selbst mit ihrem Machwerk nicht mehr auskennen….
In diesem konkreten Fall haben die „Macher“ (Landratsamt Hochtaunuskreis) die Sperrung auch mit der Unfallzahl begründet. Aber im Vordergund stand natürlich der „Lärm“ weniger Verkehrsrowdies. Die „Macher“ waren in diesem Falle selbst im Dschungel der Gesetze gefangen.
Da sieht man, dass es nicht um die Lärmbelästigung an sich, sondern um eine ideologische „Schlacht“ geht, bei der man Motorradfahrer aussperren will. Die Abroll- und Windgeräusche sind bei E-Antrieb genauso wie bei Verbrennern gegeben, gegen die kann man nichts machen – aber das gilt für verbrennergetriebene PKW doch genauso, oder?
Auf jeden Fall sehe ich für unsere Zukunftsfähigkeit als Land schwarz – dieses NIMBY-Denken nimmt in viel zu vielen Bereichen überhand, die Toleranz für andere Sichtweisen geht immer mehr verloren und wir blockieren uns mit diesen Vorgängen immer mehr. Man möge einmal weg vom Hobby Motorradfahren gehen und sich Diskussionen um Standorte von Rettungs- oder Feuerwachen oder um Standorte von Behördenfunkmasten ansehen – im Gegensatz zum Motorradfahren geht es da um die Daseinsfürsorge, also um Menschenleben, und auch da ploppen immer mehr Bürgerinitativen auf, die alles verhindern wollen.
Man müsste einfach mal von Seiten der „Verbotsfraktion“ mal runter von den Maximalforderungen – aber vielleicht klebt sich demnächst der nette Landrat auch mal als Verkehrshindernis à la „Letzte Generation“ vor einer Bikergruppe auf den Asphalt?
Also wenn ich die Einträge hier lese, trifft die Nimby-Haltung auf fast alle zu. Ein lärmfreies Wochenende pro Saison-Monat – ist das nicht vielleicht ein guter Interessenausgleich? Es gibt doch ein breites Angebot von alternativen Strecken, oder? Nur die Anwohner können nicht ausweichen…
@ Sig: Richtig!!
Entscheidend wäre für mich nicht das Zeichen 225, sondern die zusätzliche Beschilderung. Die lese ich so, dass es um Motorräder geht die schneller als 45 km/h fahren können und mehr als 50 ccm Hubraum haben. Ein Elektromotorrad wäre gemäß dieser Definition vom Verbot ausgenommen. Den Rest muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Wer ein Verbotsschild aufstellt hat aus meiner Sicht die Pflicht, ein eindeutiges Verbot zu signalisieren das für die betroffenen Verkehrsteilnehmer klar verständlich ist und keine Rätsel aufgibt.
Meine Rede seit Monaten:hier geht es nicht um Fakten, die es nicht gibt, sondern um Prinzipienreiterei und Egomanie in der ausgeprägtesten Form. Hier sollen Biker, gleich ob legale oder illegale Fahrweise und Customizing, „tot“ gemacht werden. Im Gegenzug wird im heimischen Garten der Benzinrasenmäher jedes WE angeworfen, der Benzinlaubsauger samstags rausgeholt und die Bose-Overear-Headphones von morgens bis abends auf den Lauschern geklemmt. Verlogenes, heuchlerisches Pack im Taunus. Mich ärgert jeder Cent, den ich in dieser Scheiss Region ausgegeben habe und meide sie seit Monaten.
Solche Typen wie Ho Ki und ihre Cents halten viele im Taunus auch wirklich für verzichtbar! Gleiches gilt für alle anderen, die entweder so doof tun oder es wirklich sind, indem sie behaupten, dass der HTK selbst die bundesgesetzliche und bundesweit gültige STVO eigenmächtig ändern oder großzügig interpretieren könnte. Insofern ist es auch ein Armutszeugnis für die angebliche Lobbyarbeit des bvdm, mit dem HTK einen Konflikt oder einen Klärungsprozess über Bundesrecht austragen zu wollen. Die Regelungen der STVO stammen wohl sehr viel plausibler aus einer Zeit VOR der Verbreitung von E-Motorrädern und es bedarf einer Gesetzesaktualisierung, um diesem Umstand gerecht zu werden. Auch ein Gericht kann nur im Rahmen geltendes Rechts (und das ist im Zweifel der Wortlaut des Gesetzes) urteilen.
Soweit so unaufgeregt – aber den Krawallmachern hier im Forum wohl zu mühsam? Warum wendet sich niemand sachlich und konstruktiv ans Bundesverkehrsministerium und weist auf ein neues Rechtsproblem hin? Warum will/kann der bvdm sich kein Rechtsgutachten eines Juristen mit Fachkenntnissen im Verkehrsrecht leisten? Warum sucht keiner den Kontakt zu MdB im Verkehrsausschuss und macht bei der Gelegenheit einen konkreten Vorschlag? Nee, es ist viel leichter zu pöbeln und zu stänkern – aber es ändert nichts, außer eure Laune selbstverschuldet zu verschlechtern…. Aber bleibt ruhig weg vom Taunus, wir leben besser von den Euros der Wanderer und Mountainbiker als von den cents der übellaunigen, ignoranten Biker!
Naja, im Allgäu wurde sich vor einzwei Jahren über zuviel Mountainbiker aufgeregt.
Overtourism heisst das wohl. . .
Man stelle sich nur vor, ein Vierrädriger V8-Bolide mit Auspuffklappen und Soundgenerator der locker 100dB „brüllt“ und dabei 20 l/100km verbraucht darf dort ungehindert fahren. Ein E-Motorrad aber aus Lärmschutzgründen nicht. Spätestens hier muss doch jedem klar werden, wie Absurd die ganze Geschichte ist.
Ja, Verkehrslärm ist ein Problem. Als jemand der in Hörweite eines der meistbefahrenen Autobahnkreuze wohnt weis ich wovon ich rede. Aber daraus ein Problem „nur“ zwischen Motorradfahren und Anliegern zu machen ist absurd und hat schon fast etwas populistisches. Das es auch anders geht, habe ich neulich im Sauerland gesehen. Dort wurde eine Strecke, an WE und Feiertagen für ALLE auf 50 km/h begrenzt. Mit so einer Lösung kann ich gut leben. Sie ist fair und diskriminiert niemanden. Vor allen Dingen aber bezieht sie sich auf das eigentliche Problem, dem Verkehrslärm und nicht nur auf die Motorräder.
Danke Pfennigfuchser für die klare und zugleich konstruktive Kritik! Es gibt in meinem Freundeskreis viele Biker, die das Lobbyniveau des bvdm erbärmlich finden, ich auch. Nicht nur dass die Wortführer selbst wenig auf die Kette kriegen, sie meiden es auch, solchen Hass-Entgleisungen klar entgegen zu treten. So kommt es zu einer Abwärtsspirale der Qualität – wahrscheinlich ist der bvdm in 2 bis 3 Jahren Geschichte…
Ich muß da mal was klarstellen: Die Kommentare sind NICHT die Meinung des BVDM. Und jeden Kommentar zu löschen bzw. darauf zu reagieren würde auch nicht gerade gut ankommen. Bloß weil dem BVDM die Meinung nicht passt, sollte sie trotzdem erwähnt werden dürfen.
Ich denke schon, dass der BVDM kritisch und konstruktiv immer nach Lösungen und Kommunikation sucht. Die Lobbyarbeit des BVDM kann sich sehen lassen, nur bekommt es nicht jeder mit. Einfach mal auf der Webseite mitlesen. (https://www.bvdm.de)
Davon abgesehen ist darauf zu achten, wofür die Mitgliedsbeiträge verwendet werden. Nur für rechtliche Beratung sollten die Gelder jedenfalls nicht verwendet werden.
Hat keiner behauptet, dass die Kommentare die Meinung des bvdm sind, allerdings fällt schon auf, dass zB R. Mohr in offizieller Rolle wiederholt mit Beiträgen die Debatten lostritt, die qualitativ drei Schubladen unterhalb von Polemik sind. Andere Menschen müllen hier ihre Demokratie- und Rechtsstaatsverachtung, ihren Hass auf Kommunalpolitiker/innen und Andersdenkende ab, ohne dass der forumsbetreibende bvdm hier mal klarstellt was die Demokratischen Regeln sind, an die man sich gebunden und die man auch dann mitverteidigt, wenn man mit einzelnen SACH-Themen unzufrieden ist. Ich nenne nur mal diese unsägliche „Sippenhaft“-Vokabel, die ganz klar Nazi-Sprech ist. Ignoranz ist doch kein Freibrief! Eine Meinung kann nur haben, wer auch Ahnung hat. Wer keine Ahnung haben will, hat nur Mist im Hirn, aber keine Meinung.
@ Dagmar: Wenn Dagmar behauptet, das Wort „Sippenhaft“ sei „Nazi-Sprech“, dann dokumentiert Dagmar lediglich dass Sie keine Ahnung von der Geschichte hat. Würde Dagmar einfach mal WIKIPEDIA bemühen, könnte Sie lernen, dass Sippenhaft definiert wird als (Zitat) „Die Sippenhaftung oder Sippenhaft ist eine Form der Kollektivhaftung. “ Und genau das ist es, was Politiker machen, die Fahrverbote gegen gesetzeskonfporme Motorradfahrer verhängen, weil Wenige das Gesetz brechen. Würde Dagmar sich die Mühe mache, bei Wikipedia weiter zu lesen, dann würde Sie lesen, dass Sippenhaft von den Nazis PRAKTIZIERT WURDE! Also, es ist nicht „die Sprache von Nazis“, sondern nationalsozialistrische Praxis!! Um so bemerkenswerter, dass in Deutschland von „demokratischen“ Politikern die Praxis der Sippenhaft noch immer angewendet wird. Tja, Dagmar: Bildung schadet nur derjenigen/ demjenigen, die/der keine hat.
Da haben wir mal wieder einen leider „klassischen“ Mohr-Beitrag, Wutschaum vorm Maul und dadurch selbstentlarvend. Er „stellt klar “ , dass „Sippenhaft“ angeblich nicht Nazi-Sprache,sondern Nazi-Handeln sei (als hätten die Nazis nicht lautstark ihre Hass-ideologie verkündet). Erneut unterstellt R. Mohr demokratisch gewählten Politikern und Behörden-mitarbeitern aktives, wissentliches Nazi-Handeln- und kann dafür keinen einen Beleg bringen. Außer : die machen etwas, das ihm nicht passt. Man muss schon ganz schön kaputt sein, um so einen Stuss zu denken, zu posten und sich dem anzuschließen! Und man muss im bvdm-Vorstand ganz schön ignorant sein, um dem tatenlos zuzusehen!
Schaum vor’m Mund?!? Felix, du solltest anderen Menschen nicht deine Vermutungen aufdrücken.
Es gibt noch einige Worte und Begriffe mehr, welche von den Nazis benutzt wurden. Möchtest du die alle unter Generalverdacht stellen?
Übrigens, ich war mal mit meinem alten britischen Rennwagen in der Region, also ich bin von den Leuten vor Ort aufgefordert worden die alte Rappelkiste mal richtig auszudrehen, weil Sie den Klang geniessen wollten. Hahahahaha, ich denke das waren genau die Pappenheimer für die jedes Mopped Teufelszeug ist, hahahaha, ich halts nicht aus.
LIEBEn Gruß
rudi rüpel
@ Rudi: Du verwendest – vielleicht unbewusst – zweimal ein kleines, aber wichtiges Wort: „mal“. Wir Anwohner haben mit „mal“ kein großes Problem und ja, natürlich machen wir auch „mal“ selbst Krach. Es geht aber nicht um „mal“, sondern bisher an den Wochenenden zwischen März und Oktober um „sehr häufig / ständig / regelmäßig / unnötigerweise / nicht mehr auszuhalten“. Und natürlich könnten wir dem Vorschlag von Manni etwas abgewinnen, für alle Verkehrsteilnehmer Tempo 50 einzuführen! @ Manni: es gibt auch engagierte Bürger, die sich für ein flächendeckendes Tempolimit von 120 auf der Autobahn einsetzen, was dir sicher mehr Lebensqualität bringen würde. Bist Du da auch engagiert?
Unbestritten ist Verkehrslärm ein großes Problem, in manchen Regionen sogar ein sehr großes. Dieses Problem bedarf dringend dringend einer Lösung. Ebenso unbestritten ist aber auch, wenn alle verantwortlichen hier problembezogen und lösungsorientiert mit Sinn und Verstand und vor allen Dingen mit Vernunft handeln würden gäbe es keine Streckensperrungen.
Mein geschildertes Beispiel aus dem Sauerland ist nicht deshalb so vernünftig und fair weil ich Tempo 50 so gut finde. Tatsächlich hätte ich natürlich lieber „freie Fahrt“. Aber hier wird eine Lösung versucht, die sich auf das tatsächliche Problem, nämlich den Verkehrslärm, bezieht und nicht nur auf die vermeintlichen „bösen“ Motorradfahrer abzielt. Hier sind alle Verursacher von Verkehrslärm, egal wie viele Räder ihr Fahrzeug hat betroffen und gehalten sich an der Lösung zu beteiligen. Das erhöht bei mir die Motivation, mich daran zu halten und ich fühle mich nicht ungerecht behandelt. Zumal ich auch nicht fürchten muss, bei Tempo 50 von nachfolgenden Autofahrern überrollt zu werden wenn diese Schneller fahren dürfen.
Das wollte ich auch im ersten Teil meines Textes zum Ausdruck bringen, Es müssen alle Faktoren berücksichtigt werden und man muss sich auf das eigentliche Problem, nämlich den Verkehrslärm, konzentrieren. Diesen einfach zum „Motorradlärm“ erklären und dann nur noch die Räder zählen ist, vorsichtig ausgedrückt, ziemlicher Schwachsinn.
Zum Thema Tempolimit und Lebensqualität. Manchmal, so ca. 2-3 mal im Jahr, kann es passieren, das mich „der Hafer sticht“. Dann fahre ich morgens nicht mit meinem Motorrad über die Landstraße zur Arbeit sondern über die Autobahn. Dort kann es dann Passieren, wenn die Umstände passen, also die linke Spur frei genug ist und die Verkehrssituation es zu läßt (morgens zwischen 6:00 und 6:30 auf der A1 kommt das schon mal vor) , dass ich auf die linke Spur wechsele und meinen 98 PS freien Lauf lasse. Dann steht auch schon mal die 2.. auf dem Tacho. Das ganze dauert selten länger wie ein paar Minuten aber ich genieße das in vollen Zügen. Die Beschleunigung und das Gefühl der Geschwindigkeit, einfach herrlich und ich fühle mich dabei glücklich. Mit dem Auto würde mir so etwas aber nie einfallen, erst recht nicht bei den aktuellen Spritpreisen. Was ich damit sagen will ist folgendes: Das zu tun oder auch nur zu wissen dass ich jederzeit bei gutem Wetter und freier Bahn dieses Erlebnis genießen könnte ist für mich ein kleines Stückchen Lebensqualität.
Bei einem Tempolimit wäre dieses Stückchen Lebensqualität ersatzlos gestrichen. Und wofür? Für eine Maßnahme bei der man große Mühe hätte die Ergebnisse in den Unfall- oder Umweltstatistiken überhaupt wiederzufinden und diese dann auch sehr geschickt interpretieren müsste um daraus irgendwelche Erfolge zu formulieren. Nein, zu den Befürwortern eines Tempolimits gehöre ich ganz bestimmt nicht, denn hier geht es nur noch um Emotionen, und nicht mehr um sachliche Lösung eines Problems. Mit Umweltschutz oder Verkehrssicherheit hat das schon lange nichts mehr zu tun. Lieber Peter, lieber Yann, wie kommt ihr nur auf die Idee, das eine Einschränkung meiner Freiheit mir mehr Lebensqualität bringen würde? Ich bin ein wenig irritiert.
Lieber Manni, Freiheit gibt es nur für alle oder für keinen. Es gibt nicht „unsere Freiheit“ und nicht „deine Freiheit“. Die Wissenschaft spricht über Tempolimits hinsichtlich Klimaschutz und Verkehrssicherheit eine wirklich glasklare Sprache und der Umstand, dass Deutschland in Europa das einzige Land ohne Limit ist, spricht nicht gegen unsere sehr kultivierten Nachbarländer, sondern für einen jahrzehntealten Korruptionssumpf von sogenannten Premium-Herstellern und den Verkehrspolitikern zu lasten der GESAMTEN Bevölkerung. 10fach über WHO-Grenzwerten liegende Stickoxid- Emissionen im Normalbetrieb – zahlen Daimler, BMW und VW in den USA Milliarden an Behörden und Kunden ohne echten Grund? Keiner will dir oder anderen einen Aspekt der echten Freiheit nehmen. Wer schneller als Tempolimit fahren möchte, sollte das tun können – auf Motorsport-Strecken, auf denen keine Normal-Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Da kannste von uns aus stundenlang schneller als 200 fahren, hast einen Notarzt in der Nähe und lauter Gleichgesinnte zum fachsimpeln hinter her. Wieso sollte das eine kleinere, schlechtere Freiheit sein als der status quo?? Zumal dich der Hafer nur 2, 3 mal im Jahr sticht… Sind alle anderen EU-Bürger/innen und Schweizer Norweger usw. etwa unfrei? Das sehen die nach unserem Wissen nicht so…
Peter und Yann,
euer „mal“ Argument ist komisch. Denkt mal drüber nach!
LIEBEn Gruß
rudi rüpel
Es werden ja von der Bikerszene immer wieder Beweise gefordert, dass Motorräder tatsächlich lauter sind als PKW.
Die gibt es. Man muss dafür nur raus aus der Komfortzone der Verweigerungshaltung und sie hier veröffentlichen. Da der BVDM das nicht macht (aus gutem Grund), werde ich das jetzt hier machen.
2020 und 2021 wurden umfangreiche Lärmmessungen in Baden-Württemberg durchgeführt.
Beliebte Motorradstrecken im Land sind häufige Lärmhotspots. Das zeigt eine neue Analyse zu Motorradlärm an 100 Motorradstrecken. Jedes dritte Motorrad war bei der Vorbeifahrt lauter als 90 Dezibel. Autos waren dagegen deutlich leiser. Die Messergebnisse sollen die Debatte über Motorradlärm versachlichen.
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich insbesondere durch den Lärm des Straßenverkehrs belästigt. Besonders auffällig sind immer wieder Motorräder. Der Grund: die zum Teil extremen Geräuschemissionen von lauten Einzelfahrzeugen wie Motorrädern und der Motorrad-Freizeitverkehr in ansonsten ruhigen Gebieten und zu besonders schützenswerten Zeiten. Besonders am Wochenende und in den Sommermonaten leiden viele Anwohnerinnen und Anwohner entlang beliebter Ausflugsstrecken unter der Lärmbelästigung durch Motorräder.
„Um die Diskussion um den Motorradlärm zu versachlichen, wurden in den Jahren 2020 und 2021 Lärmmessungen im Land durchgeführt. An rund 100 Strecken mit hohem Motorradaufkommen wurde der Lärm über einen Zeitraum von circa 14 Tagen gemessen und gezählt. Ermittelt wurde die Lautstärke der vorbeifahrenden Fahrzeuge und ihre Anzahl und Geschwindigkeit. Die Messdaten liefern wichtige Hinweise auf Lärmhotspots und lassen Rückschlüsse auf die örtlichen Lärmbelastungen zu.
Jedes dritte Motorrad lauter als 90 Dezibel
-jedes dritte Motorrad bei der Vorbeifahrt lauter als 90 dB(A) war. Drei bis vier Prozent der Motorräder erreichten sogar einen Lärmpegel von über 100 dB(A) – vergleichbar mit einem Presslufthammer.
-bei den Pkw lediglich vier Prozent lauter als 90 dB(A) waren und fast keiner der Pkw (0,2 Prozent) die Lautstärke von 100 dB(A) erreichte.
-an Samstagen und Sonntagen gegenüber Werktagen durchschnittlich doppelt so viele Motorräder unterwegs waren.
-an einigen Strecken an einem Wochenendtag sogar sieben bis neun Mal so viele Motorräder gezählt wurden als an einem Wochentag.
Wer es ausführlicher mag, hier der Link :
vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/laermquellen/motorradlaerm/hotspots-motorradlaerm/
Man sieht also deutlich, dass wie so häufig die Realität vom Wunschdenken deutlich abweicht. Aber lieber weiter verharmlosen und den Karren mit Volldampf gegen die Wand fahren, indem man weiter auf die angebliche Ungleichbehandlung von Motorrädern gegenüber dem restlichen Fahrzeugverkehr besteht.
dann muss man eben jedes Motorrad welches unzulässig laut ist aus dem Verkehr ziehen und nicht alle. Weil, das haben die Messergebnisse ja auch ergeben, 60 % der Motorradfahrer verhalten sich korrekt und geben keinerlei Anlass sie von den Straßen zu verbannen. Also was soll der Unsinn mit der Streckensperrung?
Dann müssten nach Ihrer Lesart bei einem Bestand von 4,8 Mio. Motorrädern ca. 1,9 Mio. aus dem Verkehr gezogen werden, weil sie zu laut sind ? Das wären dann nämlich 40 %.
Dann doch lieber Streckensperrungen, oder ?
„..Dann doch lieber Streckensperrungen, oder ?“ Nein, auf gar keinen Fall. Für Streckensperrungen gibt es keinerlei Rechtfertigung. Alle Fahrzeuge, auch Autos, die unzulässig laut sind sanktionieren, wenn es sein muß aus dem Verkehr ziehen. Wenn es dann 1,9 Mio sind dann sind es eben 1.9 Mio. Bei einer Streckensperrung wären es 4.8 Mio und davon 3,9 unschuldige. Nur weil eine Streckensperrung viel einfacher ist wird es nicht besser. Aber wenn schon Streckensperrungen dann doch vielleicht für Autos. Davon gibt es sehr viel mehr wie Motorräder und machen in der Summe noch mehr Krach. Eine Streckensperrung nur für Autos würde also für deutlich mehr Ruhe sorgen, von der Einsparung von CO² ganz zu schweigen.
Wir sehen, dass Du Manni dich in Widersprüche verhedderst. Eine Streckensperrung für alle ist unverhältnismäßig und Unfreiheit? Ist eine Stilllegung nicht noch viel krasser unverhältnismäßig und noch stärker freiheitseinschränkend? Wir würden keines von 1,9 Mio stillgelegten Krach-Fahrzeugen vermissen, das ist mal klar, aber warum das besser, freier, verhältnismäßiger als die Sperrung einiger weniger Strecken sein soll, kriegen wir nicht in den Kopf…
„..Wir sehen, dass Du Manni dich in Widersprüche verhedderst. “ Nein, tue ich nicht. Wenn ich jemanden Sanktioniere weil er sich nachweislich falsch verhalten hat (zu schnell, zu laut, Maschine manipuliert usw.) dann ist das rechtens. Eine ganze Gruppe präventiv zu sanktionieren nur weil sie sich potentiell so verhalten könnten ist ganz einfach UNRECHT. Um das ganze (wieder) einmal auf den Punkt zu bringen: Wenn jemand „Mist baut“ so hat der dafür gerade zu stehen und die Folgen zu tragen. Wenn jemand sich aber regelkonform verhält, so wie die meisten Motorradfahrer, dann darf er nichts zu befürchten haben. Bei einer Streckensperrung wird aber nicht zwischen Gut und Böse unterschieden (wahrscheinlich sind für sie alle Motorradfahrer per se böse) sondern alles sanktioniert was „Kraftrad“ im Fahrzeugschein stehen hat. Sogar Elektrofahrzeuge die unmöglich den ihnen vorgeworfenen Lärm erzeugen können.
Bei allem Verständnis für die lärmgeplanten Anlieger (ja, ich nehme diese Probleme durchaus ernst) aber Streckensperrungen sind Unrecht und daher abzulehnen..
Durchfahrt Verboten – E-Motorräder und E-Autos FREI. Problem gelöst. Unsere Nachbarländer können das auch, nur unser Benzingesteuertes Land kann das nicht.
Guter Vorschlag, pragmatisch und konstruktiv. Ich habe den Eindruck, dass sehr viele in der Politik und in der Gesellschaft sowie den Verbänden, die Einsicht in eine grundlegende Umsteuerung der Verkehrspolitik immer noch nicht wahrhaben wollen. Es wird nie wieder so sein, dass man gedankenlos Ressourcen verballern kann, um sich Freizeitvergnügen zu verschaffen. Die krasse Dürre in weiten Teilen Europas, die Waldbrände auch in Deutschland – ich schaue mir das an und frage mich, was es noch braucht, bis die Mehrheit der Mitmenschen begreift, das es um unser aller Überleben geht, mit dem man nicht spielen darf. Heißt aber auch: Auch E-Autos und E-Motorräder sollten nur bewegt werden, wenn ressourcenschonendere Verkehrsmittel wirklich nicht in Betracht kommen. Ich hoffe, Birgit, dass dein E-Motorrad mit Ökostrom lädt??
Fakt ist, dass die heutigen Motorräder lauter sind als die Modelle vor 15 oder 20 Jahren. Da wurde der technische Fortschritt also nur dafür benutzt, die Dinger lauter zu machen. Das ist überhaupt erst möglich geworden durch Gesetze, die mit Hilfe der Fahrzeugindustrie bewusst lasch verabschiedet wurden. Das war gute Lobbyarbeit. Da ist der Bock quasi zum Gärtner gemacht worden.
Auch wenn Sie jetzt mit einer „legalen“ Maschine unterwegs sind, ist das für die Anwohner an beliebten Motorradstrecken eine Zumutung und nicht hinnehmbar. Deshalb die Streckensperrungen, denn die sind für die Anwohner oft die einzige Möglichkeit, um ein ruhiges Wochenende zu verbringen. Denn die Lärmbelästigung wird dort zu mindestens 90% durch Motorräder verursacht, und eben nicht durch Autos, Kirchenglocken, Rasenmäher, Trecker oder sonstigen Unsinn, den die Motorradlobby als Argument gegen Streckensperrungen vorbringt.
Sie sehen also, dass das ständig von Herrn Mohr oder jetzt auch von Ihnen vorgebrachte Argument, man könne nicht alle Motorräder betrafen, weil nur einige wenige sich nicht an die Regeln halten, überhaupt nicht schlüssig ist. Denn in Wirklichkeit ist sehr wahrscheinlich auch Ihre „regelkonforme“ Maschine eine Zumutung für die betroffenen Anwohner und auch gesundheitsgefährdend. Denn die Masse macht es, wenn an einem schönen Wochenende mehrere Hundert von Ihnen an den Häusern an beliebten Motorradstrecken „vorbeilärmen“.
Generell muss man sagen, das die Einstellung der Motorradlobby ein Spiegelbild der Gesellschaft ist. Es blüht der Egoismus. Frei nach dem Motto „Was interessieren mich die anderen, wenn ich lärmend durch die Gegend fahre und meinen Spaß haben will. Deren Gesundheit ist mir doch egal“. Ruhebedürfnis nach einer anstrengenden Arbeitswoche im eigenen Garten ?. „Scheiß drauf, jetzt komme ich.“
Ich fordere generell ALLE, die ein Elektromotorrad fahren, auf, gegen die Aufstellung speziell von diesem Schild 255 zu klagen, weil es insbesondere für uns bei einer sogenannten „Lärmpause“, Lärmberuhigung“ oder was auch immer, NICHT relevant ist. Es MUSS ein Zusatz hinzugefügt werden, der uns ganz ausschließt, denn wir sind nochmal eine Klasse für sich und das sollte die Gesetzgebung jetzt endlich mal wissen. Der BVDM klagt ja generell gegen Streckensperrungen für alle Motorräder, aber ich als Elektromotorrad-Fahrerin bin gegen diese unspezifischen Beschilderungen, die für mich so einfach nicht relevant sind, EGAL, wie ein Krad definiert wird!! E-Motorräder verursachen keinen Lärm und auch keine Überschallmäßigen Abrollgeräusche, die in irgendeiner Weise relevant sein könnten. Es muss ein Präzedenzfall her und jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte mal eine Beratung dazu aufsuchen, wie die Sachlage für eine solchen Klage ist. Ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen, weil ich diese Wischiwaschi-Politik hier leid bin und sich vom Gesetz her endlich was ändern muss, damit E-Motorräder nochmal von allen anderen unterschieden werden. Schlimm genug, dass sogar hier in diesem Verein die E-Motorräder immer noch ein Schattendasein führen. Nichtsdestotrotz bin ich nicht gewillt, dieses Schild einfach so schulterzuckend hinzunehmen, weil es die E-Motorräder einfach nicht betreffen sollte! Punkt!
Tjo, Birgit, wir geben dir inhaltlich voll recht! Aber da bist Du beim bvdm anscheinend an der falschen Stelle – siehe die Kritik von „Pfennigfuchser“ an der planlosen, konzeptfreien Politik des faktenschwachen Stänkerns und Meckerns, statt mal richtige Lobby-Arbeit zu machen. Von der Rechtsschutzversicherung wirst Du vermutlich zu hören bekommen: die Rechtslage kann der Anwalt und ein Gericht nicht ändern – wenn das Gesetz einfach noch keine E-Motorräder berücksichtigt, kann kein Richter sich darüber hinwegsetzen. Es muss wohl das dicke Brett einer Gesetzesanpassung gebohrt werden und dafür sind Rechtschutzversicherungen nicht da – funktionierende Lobby-Gruppen sehr wohl. Du könntest dich ja mal in den nächsten bvdm-Vorstand wählen lassen und dann ein bisschen Aufbruch in eine nicht-fossile Motorradwelt organisieren…
Kannst auch einen „bvem“ gründen, Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft und macht einem bräsigen Altherrenclub vielleicht den erforderlichen Druck zu einer zukunftsfähigen Ausrichtung… Ich wäre mit von der Partie!
Vielleicht kann man ja versuchen bei der Zulassungsstelle etwas anderes als “ Kraftrad“ in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Vielleicht so etwas wie „Einspuriges Spezialfahrzeug“ oder etwas ähnliches. Dann wäre man aus der Nummer raus. OK, war ein Scherz, bitte nicht zu ernst nehmen.
Also wenn da E-Motorräder fahren dürfen und normale Motorräder nicht, verstößt e sgegen den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem ist es eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Diese einseitigen Verbote sind wiederlich.